Haftung für Betrug beim Online-Banking (Postbank, DKB, Degussa Bank u.a.)

In letzter Zeit wurde verstärkt über Fälle berichtet, bei denen Kunden der Postbank, aber auch anderer Banken und Sparkassen, Opfer von Betrug beim Online-Banking und betrügerischen Abhebungen am Geldautomaten wurden. Es zeichnen sich systematische Sicherheitslücken bei einigen Banken ab: Postbank (v.a. das „BestSign“-Verfahren); DKB (v.a. die Lufthansa Miles& More-Kreditkarte); Degussa Bank (Kreditkartenbetrug) Wie kommen Kunden in solchen Fällen wieder an ihr Geld? Welche Betrugsmethoden gibt es? Sehr verbreitet beim Online-Betrug sind die Methoden des Phishing und Pharming. Beim sogenannten Phishing-Angriff versuchen die Täter, die Identität des Kunden zu stehlen und so gegenüber der Bank aufzutreten. Regelmäßig geschieht dies durch gefälschte E-Mails oder Webseiten mit dem Design der Bank. Unter einem Vorwand werden die Nutzer dazu aufgefordert, ihre Zugangsdaten einzugeben. Diese gelangen dann zu den Betrügern, die sie gegenüber der Bank verwenden. Beim sogenannten Pharming sorgen Viren dafür, dass den Nutzern eine falsche Webseite angezeigt wird, obwohl sie die richtige Adresse der Bank angegeben haben. Oder es werden bei Überweisungen mit Hilfe der Viren die Kontonummern der vorgesehenen Empfänger in die Kontonummern der Täter umgewandelt. Es treten aber auch Fälle auf, in denen ohne weiteres Zutun der Kunden das Online-Banking bei der Bank oder aber auf den Endgeräten des Kunden (PC, Smartphone) gehackt wird. Wie bekomme ich das Geld zurück? Gesetzlich ist vorgesehen, dass Banken ihren Kunden Abbuchungen zurückerstatten müssen, wenn diese Überweisungen oder Geldabhebungen nicht autorisiert waren. Diesbezüglich haben Banken auch Warn-, Überwachungs- und Sorgfaltspflichten. Sie müssen die gesetzlichen Anforderungen an ein sicheres Zahlungssystem nach dem Stand der Technik erfüllen und ggf. auch auffällige Überweisungen unterbinden. Muss die Bank das Geld immer zurückerstatten? Die Bank kann sich im Gegenzug darauf berufen, dass den Kunden ein Verschulden trifft. Dies ist der Fall, wenn der Kunde persönliche Zugangsdaten (Passwort, PIN, TAN) grob fahrlässig herausgegeben hat. Die Bank muss aber den Beweis führen, dass sie alle Sicherheitserfordernisse erfüllt hat und die Täter nur aufgrund der Herausgabe der persönlichen Zugangsdaten an das Konto gelangt sein können. Die Hürde für einen solchen Nachweis sind relativ hoch. Was soll ich als Kunde tun? Es gibt bestimmte Verhaltensweisen, die dringend zu empfehlen sind: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge oder Kontoübersichten! Bei einer umgehenden Reklamation und ggf. Kontosperrung muss die Bank das Geld wieder zurückbuchen. Sperren Sie umgehend Ihre Zugangsdaten bei der Bank! So verhindern Sie ggf. weitere Zugriffe. Geben Sie niemals telefonisch persönliche Sicherheitsdaten (Passwort, PIN, TAN) heraus! Banken erfragen solche Daten nicht telefonisch, sondern bei einem solchen Angriff können nur Betrüger am Werk sein. Achten Sie auf auffällige E-Mails, geben Sie sorgfältig die Internetseite fürs Online-Banking ein (nicht über Suchmaschinen auswählen!) und klicken Sie keine Weblinks in E-Mails an! „Nachgebaute“ Bankseiten im Internet werden inzwischen relativ professionell gestaltet, sind aber an Details erkennbar. Erstatten Sie in Absprache mit der Bank Strafanzeige bei der Polizei! Es sollte aber bei der Abfassung des angezeigten Sachverhalts möglichst bereits anwaltliche Hilfe herangezogen werden, um nicht durch unklare oder missverständliche Angaben einen Schadenersatzanspruch gegenüber der Bank zu gefährden. Lassen Sie Schadenersatzansprüche durch geeignete Fachanwälte (Bankrecht, IT-Recht) prüfen! Auch wenn die Bank zunächst kategorisch eine Haftung ablehnt, lässt sich dennoch meistens eine solche Haftung begründen. Die Kanzlei Baum Reiter & Collegen hat in den letzten Monaten und Jahren bereits eine Vielzahl erfolgreicher Schadenersatzverfahren gegen Banken und Sparkassen geführt. Der Beitrag Haftung für Betrug beim Online-Banking (Postbank, DKB, Degussa Bank u.a.) erschien zuerst auf Baum Reiter & Collegen.

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