Handelsregisterauszug, amtlich beglaubigt und mit Apostille.

Apostille auf einem beglaubigten Handelsregisterauszug ? Darunter ist eine im internationalen Urkundenverkehr gebräuchliche Beglaubigungsform zu verstehen. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Abkommen von 1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von diplomatischer Beglaubigung oder Legalisation sind. Im Zusammenhang mit einem Handelsregisterauszug (oder einem weiteren Dokument aus dem Handelsregister), ist darunter amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug zu verstehen, welcher mit einem Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland versehen wurde, also mit einer Apostille. Der Ablauf für eine Apostille Die Vorgehenweise ist so, dass zuerst ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister (amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug) erstellt werden muss, welcher von einer  unterschriftsberechtigten Person am Amtsgericht unterschrieben wird. Dann wird dieser Auszug an das übergeordnete Landgericht weitergeleitet und dort mit einer weiteren Beglaubigung versehen wird, in form eines siegelförmigen Aufklebers, manchmal auf Stempelabdruck, mit der Beschreibung Apostille. Die möglichen Länder Es ist hierbei zu beachten, dass eine Apostille nicht einheitlich erteilt wird, sondern der Echtheitsnachweis wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt, also einem  Mitgliedsland der o.g. Haager Abkommen. Vor einer Auftragserteilung sollen Sie prüfen, ob das betreffende Land auch eine Apostille akzeptiert. Das geht hier. Die Gebühren für eine Apostille Bei der Erteilung einer Apostille fallen deshalb die sonst üblichen Gerichtsgebühren doppelt an, da es 2 Beglaubigungen sind. Das betrifft den Handelsregisterauszug genauso wie eine  (beglaubigte) Gesellschafterliste, die auch apostilliert werden kann.  Und natürlich dauert die Bearbeitung dann einige Tage, schließlich werden ja 2 unterschiedliche Gericht aktiv. Natürlich können Sie dies alles selbst erledigen, aber es gibt eine Reihe von Dingen, die Sie vorab klären müssen. Es beginnt damit, das Sie das richtige Amtsgericht und das zuständige übergordnete Landgericht in Erfahrung bringen müssen. Dann, wie es dort mit den Gebühren gehandhabt wird. Manche Gerichte wünschen Vorauskasse, manche nicht. Unser Angebot Wir bieten uns an, den gesamten Prozess zu übernehmen. Sie beauftragen uns und erhalten das fertige und bereits bei den Gerichten bezahlte Dokument. Wenn es zwischendurch Rückfragen gibt, dann kümmern wird uns darum. Sie gehen hier kein Risiko ein, da Sie erst am Ende dieses Prozesses zahlen müssen, also dann, wenn Sie das fertige Dokument in den Händen halten. Über die nachfolgenden Formularfelder können Sie nun eine Bestellung aufgeben: [contact-form-7]The post Handelsregisterauszug, amtlich beglaubigt und mit Apostille. first appeared on .

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