Hartz-IV: Ihr Geld kommt nicht? Das können Sie tun!

Das Jobcenter hat Ihnen Ihr Geld nicht rechtzeitig überwiesen? Das können Sie tun So gehen Sie in solch einem Fall vor Sollten Sie die Ihnen zustehenden Gelder von Ihrem Jobcenter nicht zum passenden Termin erhalten haben, können Sie zunächst dort direkt vorstellig werden. Sollte Ihnen dort nicht zugehört, bzw. Ihr Anliegen nicht ernstgenommen werden Sie sind auf Ihr Geld schließlich angewiesen gehen Sie den Weg des Schriftverkehrs. Bei einer Antwort haben Sie dann, für den Fall der Fälle, etwas schwarz auf weiß. Dies könnte noch wichtig werden! Laut § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II. ist das Jobcenter verpflichtet, die Leistungszahlungen am Anfang jeden Monats zu tätigen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich eben darauf berufen dieser Paragraf ist die Grundlage Ihres Vorgehens. Gehen Sie vor Gericht Erhalten Sie, trotz wiederholten Aufforderung mündlich und schriftlich Ihr Geld nicht, so gehen Sie vor das Sozialgericht. Wird Ihnen grundlos eine Zahlung vom Jobcenter verweigert, so können Sie einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Die dafür notwendigen Papiere sind ein aktueller Kontoauszug sowie eine schriftliche Ablehnung eines Vorschusses durch Ihr Jobcenter. Außerdem legen Sie dort die festgelegte Zahlungsfrist vor. Nur Mut! Viele Hartz-IV-Klagen haben Aussicht auf Erfolg. Informieren Sie sich ausreichend und beharren Sie auf Ihr Recht. Bildquelle: © Gajus Fotolia.com

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Hartz-IV: Arbeit bringt oft weniger Geld ein als Sozialleistungen!

Jüngsten Berechnungen des Steuerzahlerbundes zufolge bleibt einem Hartz-IV-Empfänger monatlich in vielen Fällen mehr Geld als manchen Arbeitern. Dies bezieht sich auf eine durchgeführte Rechnung für die FAZ. Lohnt sich Arbeit überhaupt? Demnach würde d

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Hartz-IV: Das ist der Vermögensfreibetrag!

Vor dem Hintergrund der jüngst von CDU-Politiker Jens Spahn getätigten Aussagen, Hartz-IV hätte mit Armut nichts zu tun, möchten wir Sie über das facettenreiche Thema und seine genauen Rahmenbedingungen näher informieren. Heute: Der Vermögensfreibetrag.

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Hartz-IV: Mietzahlungen vom Jobcenter nur bei genauen Angaben aller dort Wohnenden!

Einem jüngst vom Bundessozialgericht in Kassel gesprochenen Urteil zufolge, haben volljährige verdienende Kinder in einem Hartz-IV-Haushalt ihre definitiven Einkünfte mit Blick auf die zu zahlenden Unterkunftskosten genauso beim Jobcenter anzugeben, wie d

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Geld verdienen mit CFD-Trading

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