Die Regierung hat auf Anfrage der LINKEN im Bundestag die Diagnosen der Menschen mit einer Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke veröffentlicht. Nachdem das System Ausnahmegenehmigung nun wohl Vergangenheit ist, dürften diese Zahlen das Endergebnis für 10 Jahre Ausnahmemedizin Cannabis via §3 Abs. 2 BtMG sein. In der Drucksache 18/11701 vom 27.03.2017 schreibt die Regierung: Die den Ausnahmeerlaubnissen nach § 3 Absatz 2 BtMG zugrunde liegenden Krankheitsbilder sind nach Maßgabe der Angaben in den Antragsunterlagen vielfältig. Einige Patientinnen und Patienten führen eine Selbsttherapie mit Cannabis wegen mehrerer Diagnosen durch. Die Hauptdiagnosegruppen und die zugehörigen Prozentanteile der Patientinnen und Patienten stellen sich gegenwärtig wie folgt dar (Doppelnennungen sind möglich): Indikation Prozentualer Anteil Schmerz ca. 57 Prozent ADHS ca. 14 Prozent Spastik (unterschiedlicher Genese) ca. 10 Prozent Depression ca. 7 Prozent Inappetenz/Kachexie ca. 5 Prozent Tourette-Syndrom ca. 4 Prozent Darmerkrankungen ca. 3 Prozent Epilepsie ca. 2 Prozent Sonstige Psychiatrie ca. 2 Prozent Der Beitrag Hauptdiagnosegruppen von Cannabis-Patienten erschien zuerst auf Alternative Drogenpolitik.
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