Heizungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit Stand 08.09.2023

Der BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. informiert über die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die am 8. September 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurden: Allgemeine Änderungen ab 2024: Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Anforderungen für Heizungssysteme. Jede neu installierte Heizung muss zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude, wobei für letztere längere Übergangsfristen eingeräumt werden, um die Investitionsentscheidungen an die örtliche Wärmeplanung anzupassen. Anforderungen in Abhängigkeit von der Stadtgröße: Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der Einsatz von Heizungen, die zu 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen, ab dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern tritt diese Regelung erst ab dem 30. Juni 2028 in Kraft. Die Kommunen sind verpflichtet, bis zu diesen Stichtagen eine Wärmeplanung vorzulegen, um geeignete Energieträger für neue Heizungen zu identifizieren. Übergangsregelungen und Ausnahmen: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Bei irreparablen Schäden an Erdgas- oder Ölheizungen sind pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen. In bestimmten Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien befreit werden. Pflichten für Wohnungseigentümergemeinschaften: Bis Ende 2024 müssen Informationen zur Entscheidungsfindung über zukünftige Wärmeversorgung eingeholt werden. Der Zustand von im Sondereigentum befindlichen Heizungsanlagen (Gasetagenheizungen) muss überprüft und dokumentiert werden. Der Verwalter ist verpflichtet, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, sobald dort der Austausch von Heizungen ansteht, um ein entsprechendes Umsetzungskonzept zu beschließen. Unklarheiten und offene Fragen: Es bestehen technische und rechtliche Unklarheiten, beispielsweise bezüglich der Behandlung von Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern, Umbaufristen, Fördermöglichkeiten und Anpassungen bei neuen effizienten Brennwertkesseln. Förderungen und zukünftige Entwicklungen: Über die genaue Höhe der Förderung für die Modernisierung von Heizungen ist noch nicht final entschieden. Geplant ist eine Förderung von 30 Prozent, unabhängig von der neuen Technik, mit gedeckelten Gesamtfördersummen und speziellen Regelungen für Mehrfamilienhäuser. Der Beitrag Heizungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit Stand 08.09.2023 erschien zuerst auf Becker & Döring GmbH Hausverwaltungen Wuppertal.

zum Artikel gehen

Beschluss des neuen Gebäudeenergiegesetz GEG

Jetzt ist es da! Nach langem Hick Hack und heftigsten Debatten innerhalb und außerhalb der Ampel-Koalition wurde nun am 08.09.2023 im Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Insbesondere die Details sorgten im Vorfeld für einen gefühl

zum Artikel gehen

Alternative Heizungen – Wärme durch Strom, Sonne, Holz und mehr

Alternative Heizungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Gründe dafür sind die Ölpreissteigerung und viele Probleme rund um das Thema Gas. Die bekannteste Alternative zu fossilen Brennstoffen ist die Wärmepumpe. Es gibt aber auch noch weitere Möglichkeiten

zum Artikel gehen

Teilnahme IBA 2023

Lernen Sie Backpartner live auf der iba 2023 vom 22. bis 26. Oktober 2023 in München kennen – in Halle 1 Stand 150. Erleben Sie alle Innovationen aus dem Bereich Bäckerei, Konditorei Snacks!

zum Artikel gehen

Update zu Energiesparmaßnahmen - Thema Jahresendschließzeiten

Wenn die TU Berlin ihre Gebäude über die Weihnachtsfeiertage und Neujahr schlösse, könnten wir viel Energie sparen: Heizungen und Lüftungen könnten signifikant reduziert und die Beleuchtung großflächig abgeschaltet werden. Derzeit sehen die Überlegungen f

zum Artikel gehen

Programm des Präsidiums für das Sommersemester 2023

In zehn Themenkomplexen wird es auch wieder im Sommersemester Programmpunkte geben, die die Universitätsleitung gemeinsam mit Mitgliedern aus der TU Berlin bearbeiten will. In regelmäßigen Abständen wird der Stand der Umsetzung angezeigt. Weiterführende I

zum Artikel gehen