Die Betriebliche Altersversorgung (bAV) wird durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2018 gefördert. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmerinnen und -nehmer beim Aufbau einer Altersversorgung zu unterstützen - und zwar durch die Zahlung eines Zuschusses zu ihrer Entgeltumwandlung. Bisher war dieser Zuschuss nur für Neuabschlüsse ab dem 01.01.2019 verpflichtend. Ab dem 01.01.2022 besteht diese Pflicht auch für bereits bestehende Altersvorsorgeverträge. Welchen Herausforderungen müssen sich die Versicherungsunternehmen und Versorgungsträger stellen? Und wie können diese gemeistert werden? Dies erkläre ich euch in diesem Blog-Beitrag.
Die Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung steckt oftmals noch in den Kinderschuhen. Hintergrund ist, dass für die Beteiligten eine Reihe von Herausforderungen bestehen, die das Vorantreiben von IT-Lösungen hemmen. Dabei gibt es gute Möglichke
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zum Artikel gehenIm Bereich der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmende vom Arbeitgeber verlangen, dass von den künftigen Entgeltansprüchen ein Teil durch Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Das Bundesministerium für Arbeit
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