Hinweisgeberschutzgesetz tritt heute in Kraft

Haben Sie schon von dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz gehört, das Ende letzten Jahres in Deutschland verabschiedet wurde? Es handelt sich um ein wichtiges Gesetz, das die Rolle und die Rechte von Personen anerkennt, die auf Missstände oder Verstöße in ihrem Arbeitsumfeld aufmerksam machen ( auch Whistleblower genannt). In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über das Gesetz geben und erklären, wie es sich auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirkt. Um was geht es? Das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft tritt, soll die Rechte und den Schutz von Personen stärken, die Missstände oder Verstöße in ihrem Arbeitsumfeld aufdecken. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die einen einheitlichen Schutz für Hinweisgeber in allen Mitgliedstaaten vorsieht. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die wichtigsten Punkte des Gesetzes und wie es sich auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirkt. Wen geht es an? Das Gesetz gilt für alle öffentlichen und privaten Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Es verpflichtet diese Organisationen, interne Meldekanäle einzurichten, über die Hinweisgeber vertraulich und sicher Informationen über mögliche Verstöße melden können. Diese Verstöße können sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie z.B. Finanzen, Steuern, Umwelt, Datenschutz, Gesundheit oder Sicherheit. Die Organisationen müssen die Hinweise innerhalb von drei Monaten prüfen und dem Hinweisgeber eine Rückmeldung geben. Wie funktioniert es? Das Gesetz sieht auch vor, dass Hinweisgeber externe Meldekanäle nutzen können, wenn sie keine angemessene Antwort von der internen Stelle erhalten oder wenn sie glauben, dass eine interne Meldung nicht wirksam oder angemessen ist. Diese externen Meldekanäle werden von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die je nach dem betroffenen Bereich variieren können. Die Behörden müssen die Hinweise ebenfalls innerhalb von drei Monaten prüfen und dem Hinweisgeber eine Rückmeldung geben. Schließlich erlaubt das Gesetz den Hinweisgebern, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, wenn sie keine angemessene Antwort von den internen oder externen Stellen erhalten oder wenn sie eine unmittelbare oder offensichtliche Gefahr für das öffentliche Interesse feststellen. In diesem Fall müssen sie jedoch zuvor die zuständige Behörde informieren. Das Gesetz schützt die Hinweisgeber vor jeglicher Form von Vergeltung oder Benachteiligung, die sich aus ihrer Meldung ergeben könnte. Dies umfasst sowohl direkte als auch indirekte Maßnahmen, wie z.B. Kündigung, Versetzung, Gehaltskürzung, Mobbing oder Diskriminierung. Wenn ein Hinweisgeber solche Maßnahmen erleidet, kann er sich an ein Arbeitsgericht wenden und eine Wiedergutmachung verlangen. Das Gesetz legt auch fest, dass der Hinweisgeber nicht strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn er im guten Glauben gehandelt hat. Fazit: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Förderung einer Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht in Deutschland. Es soll das Vertrauen der Arbeitnehmer in die Meldung von Missständen oder Verstößen stärken und ihnen einen wirksamen Schutz vor negativen Konsequenzen bieten. Arbeitgeber sollten sich mit dem Gesetz vertraut machen und sicherstellen, dass sie die erforderlichen internen Meldekanäle einrichten und pflegen. Alle Angaben ohne Gewähr Quelle: Chat GPT The post Hinweisgeberschutzgesetz tritt heute in Kraft appeared first on ATB-Consulting.

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