HUK24 AG missachtet datenschutzrechtliche Erklärungen ihrer Kunden

Das Märchen des Werbeverbotes Märchen beginnen eigentlich mit „es war einmal“. Das trifft es hier nicht ganz, dennoch hat die wahre Geschichte, also doch kein Märchen, ihren Anfang am 10.07.2017 Als Versicherungsmakler bin ich treuhänderischer Sachwalter meiner Mandanten. Die HUK24 AG arbeitet generell nicht mit Versicherungsmaklern zusammen. Trotzdem verwalte ich im Rahmen meines Maklerauftrages Versicherungsverträge (ausschließlich KFZ-Versicherungen), die zwischen der HUK24 AG und meinen Mandanten bestehen. Hierzu gehört auch die Entgegennahme sämtlicher Willenserklärungen der HUK24 AG, die ja in erster Linie über den Zugang zum elektronischen Postfach auf der Seite www.huk24.de zur Verfügung gestellt werden. Um über neue Dokumente informiert zu werden muss zwingend eine Mailadresse im persönlichen Zugang des Mandanten hinterlegt sein. Hierfür steht immer meine geschäftliche Mailadresse zur Verfügung. Nachdem ich in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit der HUK24 AG stehe, ist es wichtig dass meine Mandanten keinerlei Werbung der HUK24 AG erhalten. Bei der jeweiligen Antragstellung bzw. im persönlichen Portal wurde daher für jeden meiner Mandanten folgende Erklärung zur Nutzung der Verwendung von personenbezogenen Daten abgegeben: „Einwilligung in die Verwendung von personenbezogenen Daten Ich stimme der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zur Werbung für Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukte der Unternehmen der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe und ihrer Kooperationspartner nicht zu. Diese Erklärung gilt für die in der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe gespeicherten Daten. Ich wünsche keine persönlichen Angebote von der HUK24“ Anmerkung: Stand 2017 Diese Erklärung wird auch im persönlichen, internen Bereich so dargestellt: Trotz dieser Erklärung habe ich am 10.07.2017 40 personalisierte Werbemails zum Thema Hausratversicherung von der HUK24 AG erhalten. Ich habe daraufhin am 27.07.2017 eine Vorstandsbeschwerde bei der HUK24 AG eingereicht, in der ich diese Vorgehensweise gerügt habe, da ich diese für nicht wettbewerbskonform gehalten habe. Unter anderem habe ich folgendes gefordert: Eine schriftliche Bestätigung zu meinen Händen bezgl. der künftigen Beachtung der abgegebenen Einwilligung in die Verwendung von personenbezogenen Daten meiner Mandanten. Eine schriftliche Rückbestätigung zu meinen Händen, dass dieses nicht wieder vorkommt Eine schriftliche Bestätigung zu meinen Händen, dass Sie es zukünftig unterlassen werden, meine Kunden zu wettbewerbszwecken zu kontaktieren, insbesondere per E-Mail anzuschreiben. Mit Schreiben vom 27.07.2017 habe ich folgendes zurückerhalten: Damit war für mich der Vorgang erledigt! Nun, 4 Jahre später (am 02.09.2021) und unter Veränderung der rechtlichen Grundlagen habe ich wieder eine Werbemail der HUK24 für einen Mandanten erhalten: Als verständlicherweise keine Reaktion auf dieses „tolle“ Angebot erfolgte, wurde ich am 05.09.2021 freundlich erinnert: Die Einwilligungserklärungen im Portal der HUK24 AG wurden zwischenzeitlich auch angepasst, allerdings haben wir der Werbung immer noch nicht zugestimmt (die Schalterstellung bedeutet „NEIN“): Liebe HUK24 AG, irgendwie habt ihr das mit Selektionen und Datenschutz bzw. werberechtlichen Vorschriften nicht so drauf. Bestätigungen die ihr abgebt sind auch das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind. Ich empfehle Euch dringend, einen fähigen Rechtsanwalt zu beauftragen der Euch mal so richtig fit in den Themen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) macht. Oder aber, Ihr macht euch einen neuen Werbesong frei nach den Toten Hosen „Bis zum bitteren Ende“ Und die Jahre ziehen ins Land und wir Werben immer noch ohne Verstand, denn eins das wissen wir ganz genau ohne (verbotene) Werbung wäre der Alltag zu grau. Haftpflicht, Hausrat, KFZ muss sein und wir hören unsere Kunden schrein und wenn einmal der Anwaltsbrief naht sagen alle das hab ich schon immer geahnt! Alexander Stegmeier -Versicherungsmakler-

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