Hurra, der Nachwuchs ist da! Versicherungen zur Geburt eines Kindes

Stand: 21.03.2023 Autor: Alexander Kohl Hurra, der Nachwuchs ist da! - Geburt eines Kindes und Versicherungsschutz Mehr Infos window.addEventListener('load', function(event) { window.provenExpert.proSeal({ widgetId: "5fab5d79-45f1-4371-9a4f-a851f9465ab7", language:"de-DE", bannerColor: "#12599F", textColor: "#FFFFFF", showReviews: true, hideDate: false, hideName: false, bottom: "130px", stickyToSide: "right", googleStars: true, zIndex: "9999", }) }); Table of Contents HaftungsrisikenDer bekannte Satz Eltern haften für Ihre Kinder ist nicht grundsätzlich korrekt.Kinder bis zum 7. Lebensjahr. Dies ist im Paragraf 882 Absatz 1 BGB geregelt: wenn ich das 7. Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, der einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.§ 828 I BGBMinderjährige Haftung des AufsichtspflichtigenWer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.Danach haften also Kleinkinder unter sieben Jahren nicht für Schäden, die sie anrichten. Aber die Eltern könnten haften aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung.Daher solltest Du überprüfen, ob Kinder in Deiner Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind. Denn es gibt Tarife für Singles ohne Kinder und für Paare ohne Kinder. Überprüfe, ob Du einen Familientarif mit Kindern hast!Krankenversicherung(Mit-)Versicherung des KindesZunächst ist die Versicherung, die Krankenversicherung des Nachwuchses zu klären: gesetzlich, privat, Beihilfe, freie Heilfürsorge? Geht es um eine Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung, dann ist es relativ einfach.Falls einer oder beide Elternteile privat versichert sind oder ein Elternteil über die Beihilfe oder freie Heilfürsorge, ist abzuklären, bei welchem Elternteil das Kind mitzuversichern ist. Hier gilt es sorgsam vorzugehen, da sonst Nachzahlung und ausstellen könnten.Stationäre ZusatzversicherungWenn das Kind nicht über eine private Vollversicherung oder Beihilfe oder freie Heilfürsorge für den Krankheitsfall versichert ist, ist es sinnvoll, über eine stationäre Zusatzversicherung nachzudenken. Das Kind wird dann im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt. Es geht hier natürlich nicht um das Einzelzimmer, sondern um die privatärztliche Behandlung. Gleich nach der Geburt kann für das Kind eine stationäre Zusatzversicherung abgeschlossen werden.KrankenhaustagegeldEin Krankenhaustagegeld ist im Normalfall nicht eine der wichtigsten Versicherungen. Allerdings ist das bei einem Kind zu überlegen.Warum das?Falls das Kind für längere Zeit im Krankenhaus untergebracht ist, steht die Frage im Raum, ob einer der Eltern sich verstärkt um das Kind kümmert und den Beruf hinten anstellt. Ein Krankenhaustagegeld könnte dann bei längerer Erkrankung des Kindes im Krankenhaus hier die Familienkasse erleichtern.TodesfallrisikoKein schönes Thema, aber auch daran muss gedacht werden. Was passiert, wenn einer der Elternteile früh verstirbt. Zur Absicherung der gesamten Familie ist es deshalb sinnvoll, über eine Risikolebensversicherung der Eltern nachzudenken. Hintergrund dafür, ist, dass neben dem finanziellen Polster, das dadurch zur Verfügung steht, auch die Ausbildung des Kindes und gegebenenfalls auch das Eigentum, das Haus der Familie, erhalten werden kann.Krankheits- oder unfallbedingte EinkommensausfälleFür die finanzielle Sicherheit der jungen Familie ist es wichtig, Einkommensausfall durch Krankheit oder Unfall abzusichern.BerufsunfähigkeitsversicherungAn erster Stelle steht hier die Absicherung der Eltern oder zumindest des Elternteils, der am meisten für das Einkommen der Familie leistet.Hier gilt es die bestehende Absicherung über wie Berufsunfähigkeitsversicherung zu überprüfen. Besteht keine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist dringend angeraten, Dich oder/und Deinen Partner(in) gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern.SachwertrisikenFür den Nachwuchs werden zahlreiche Anschaffungen getätigt. Ein guter Zeitpunkt, um die Hausratversicherung zu überprüfen. Hat die Hausratversicherung einen Unterversicherungsverzicht? Werden Umbaumaßnahmen am Haus durchgeführt, muss gegebenenfalls die Gebäudeversicherung angepasst werden. Kurztermin buchen Buche hier Deinen Termin zur BU, um Deine Fragen rund um die Berufsunfähigkeits­versicherung zu klären. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir. Kurztermin buchen kostenfrei Hurra, der Nachwuchs ist da! Versicherungen zur Geburt eines Kindes

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Stand: 26.10.2022 Autor: Alexander Kohl Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) in der BU

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NACHWUCHS EXPERTEN TALK

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Nachwuchs in MINT-Fächern an Hochschulen

Antrag des Abgeordneten  Dr. Albrecht Schütte u. a. CDU Begründung Den Nachwuchs im Bereich MINT für die Wirtschaft, Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sicherzustellen, stellt aktuell eine besondere Herausforderung dar. Mit diesem Antrag sol

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Gesundheitsfragen im BU-Antrag

Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) Stand: 17.02.2023 Autor: Alexander Kohl

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