Die Hygienepauschale A383 darf ab 1.4.2022 nicht mehr berechnet werden. Hygienepauschale
Die Berechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale nach 245 analog endet am 31.12.2021. Ab 01.01.2022 bis 31.03.2022 kann anstelle der GOÄ-Nr. 245 analog die GOÄ-Nr. 383 analog erhöhte Hygienemaßnahmen mit dem 2,3fachen Faktor abgerechnet werden. https://www
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