Ihre Basis-Rentenversicherung

Die schönste Form des Sparens ist und bleibt doch das Steuern sparen und über eine Steuerrückerstattung hat sich noch jeder gefreut, oder? Mit dem Abschluss Ihrer Basisrente haben Sie sich für eine Form der Altersvorsorge entschieden, die in besonders hohem Maße staatlich gefördert wird. Die Förderung findet über Ihre Steuererklärung statt. Sie können aktuell bis zu 22.172 EUR pro Jahr einzahlen und als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag sogar auf 44.344 EUR. In 2015 werden  80% Ihrer Einzahlungen steuerlich berücksichtigt. Neben Ihren regelmäßigen Beiträgen können Sie auch mit Sonderzahlungen gleichzeitig Ihre künftige Rente und Ihre Steuerersparnis anheben. Das kann z.B. ein Teil Ihres Weihnachtsgeldes oder einer Tantieme sein. Bei Selbstständigen oder Freiberuflern kann auch einfach ein erfolgreiches Geschäftsjahr zu einem Steuerproblem führen. Wichtig ist, dass Ihre Zahlung noch im alten Jahr beim Versicherer eingeht. Was muss ich beachten? In den oben genannten Höchstfördersätzen werden nicht nur Ihre Beiträge zur Basisrente berücksichtigt. Ggf. fallen hierunter auch: Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung (auch die eines Arbeitgebers) sowie Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken. Bei Beamten und Gesellschaftergeschäftsführern gelten besondere Regeln, hier werden fiktive Beiträge zur Versorgung angesetzt. Beim Ausloten, welche Zuzahlung für Sie steuerlich noch Sinn ergibt,  helfen wir Ihnen natürlich gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater oder Steuerhilfeverein. Was bringt mir das? Die steuerlichen Auswirkungen sind natürlich sehr von den individuellen Umständen abhängig, Damit Sie sich zumindest ein grobes Bild machen können, haben wir Ihnen auf der Rückseite einige Musterberechnungen erstellt. Sehr gerne berechnen wir Ihnen auch annäherungsweise Ihren persönlichen Steuervorteil. Wie kann ich zuzahlen? Wenn Sie Ihren Steuervorteil nutzen und gleichzeitig noch etwas für Ihr Einkommen im Alter tun möchten, kontaktieren Sie uns einfach. Wir kümmern uns um den Rest! Lassen Sie die Chance nicht einfach verstreichen und schmieden Sie Ihr Glück im Alter schon heute! So wirkt sich eine Sonderzahlung auf Ihre Steuerlast aus Damit Sie ein Gefühl für die steuerlichen Auswirkungen einer Zuzahlung bekommen, möchten wir Ihnen hier gerne einige Musterszenarien aufzeigen. Wie Sie sehen können, lohnt sich die Zuzahlung allein schon bei der steuerlicher Betrachtung. Da jede Zuzahlung aucheinen Anstieg der zu erwartenden Rente mit sich bringt, lohnt sich jede  Sonderzahlung zur Basisrente gleich doppelt. In der Steuererklärung nicht vergessen Um auch wirklich in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, dürfen Sie keinesfalls vergessen, die Beiträge zurBasisrente bei Ihrer Steuererklärung anzugeben (Anlage Vorsorgeaufwand – Beiträge zur Altersvorsorge – zu zertifiziertenBasisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004). Gerne senden wir Ihnen weiteres Informationsmaterial zu! (Anforderungsmail)

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