Werbung immer so lassen! Rechts daneben kurze Einleitung! // Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen? Das deutsche Steuerrecht ist komplex. Da fllt es selbst Fachleuten, die sich tglich damit beschftigen, schwer, den berblick zu bewahren. Diese FAQ knnen keine steuerliche Beratung ersetzen und natrlich auch nicht smtliche Fragen abdecken. Sie sollen aber bei der Einschtzung helfen, ob Ihre Ttigkeit als Influencer reines Hobby ist oder dem Finanzamt angezeigt werden muss. Ab hier Haupttext mit Bildern Im Folgenden erklren wir aus der Sicht der Finanzverwaltung, unter welchen Voraussetzungen sich eine Steuerpflicht ergibt und was Sie als Influencer beachten mssen. Insbesondere werden wir uns mit den folgenden Fragen auseinandersetzen: - Welche Steuerarten kommen berhaupt in Frage? - Welche Pflichten ergeben sich fr mich? - Was kann passieren, wenn ich diesen Pflichten nicht nachkomme? - Muss ich Gratisprodukte oder Geschenke versteuern? - Wo erhalte ich weitere Informationen? // Welche Steuerarten kommenberhaupt in Frage? Einkommensteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Ob Sie fr Ihre Ttigkeit als Influencer Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bezahlen mssen, richtet sich nach den entsprechenden Einzelsteuergesetzen, also Einkommensteuergesetz, Gewerbesteuergesetz und Umsatzsteuergesetz. Die Voraussetzungen fr die Steuerpflicht wie auch die damit einhergehenden Rechtsfolgen sind bei diesen Steuerarten sehr unterschiedlich. Daher beleuchten wir diese getrennt voneinander. (Stand 2020) Muss ich Einkommensteuerbezahlen? Sie sind regelmig als Influencer ttig? Dann geht das Finanzamt davon aus, dass Sie Einknfte aus Gewerbebetrieb erzielen, weil Sie Ihre Ttigkeit selbstndig - also nicht als Arbeitnehmer -, wiederholt und mit *Gewinnerzielungsabsicht ausben. Dafr reicht die Absicht, Einnahmen zu erwirtschaften, die hher sind als Ihre Ausgaben (Einnahmen abzglich Ausgaben = Gewinn = Einknfte aus Gewerbebetrieb). *Wer einen Donation Link in seiner Stream-Bio hat. Aber Vorsicht! Auch Werbegeschenke wie Waren, Dienstleistungen etc. sind Einnahmen. z.B. wenn du Produkte zum testen und fr Storys geschickt bekommst, oder was ich immer wieder sehe "Amazon-Wunschliste" Die Einknfte aus Ihrer Ttigkeit als Influencer unterliegen grundstzlich der Einkommensteuer. Eine Einkommensteuererklrung mssen Sie jedoch nur abgeben, wenn diese Einknfte - zusammen mit etwaigen anderen Einknften (z. B als Arbeitnehmer) - im Kalenderjahr den jhrlichen Grundfreibetrag von 9.408 Euro (2019: 9.168 Euro) bersteigen. bersteigen Ihre Einknfte aus allen Ttigkeiten den Grundfreibetrag? NEIN // Es fllt grundstzlich keine Einkommensteuer an. JA // Das bedeutet zwar noch nicht, dass Sie tatschlich Einkommensteuer bezahlen mssen. Es ergeben sich aber einige Dinge, die Sie jetzt beachten mssen, insbesondere die Pflicht zur Abgabe einer Einkommen- steuererklrung. // Einkommensteuer Haben Sie sich bereits beim zustndigen Gewerbeamt angemeldet? Fhren Sie Aufzeichnungen ber Ihre Einnahmen und Ausgaben? Haben Sie den Fragebogen zur Aufnahme eine gewerblichen Ttigkeit an Ihr Finanzamt bermittelt? Nein? Dies sind aber beispielsweise Pflichten, die nun auf Sie zukommen. Auerdem besteht nun auch die Pflicht zu elektronischen Abgabe einer Einkommensteuererklrung. In dieser mssen Sie auf der sog. Anlage G den Gewinn aus Ihrer Ttigkeit als Influencer angeben. Erzielen Sie Einknfte aus weiteren Ttigkeiten (Arbeitslohn aus einem Arbeitsverhltnis etc.) mssen Sie auch diese auf den dafr vorgesehenen Formularen erklren. bersteigen Ihre gesamten Einknfte (nach Abzug bestimmter nach dem Einkommensteuergesetz abzugsfhiger Kosten, z. B. als sog. Sonderausgaben abzugsfhige Vorsorgebeitrge) den jhrlichen Grundfreibetrag, zahlen Sie Steuern. brigens: Wenn wir im Rahmen Ihrer Influencer-Ttigkeit von Einknften sprechen, ist damit der Gewinn gemeint - also Ihre Einnahmen minus Ihrer betrieblichen Ausgaben, die in Zusammenhang mit Ihrer Influencer-Ttigkeit stehen. Hierbei drfen Sie z. B. Ihre monatlichen Affiliate-Marketing-Einnahmen nicht vergessen. Zu berechnen ist der Gewinn in der Regel mittels einer sog. Einnahmenberschussrechnung (ER). Einnahmen // Minus // Ausgaben // ist der // Gewinn (= Einknfte aus Gewerbebetrieb, z.B. Instagram, YouTube) Beispiel: Kelly verdient im Mrz 2021 mit YouTube 500,- Fr dieses Geld kauft Kelly, eine Kamera fr 450,-. ER: YouTube; 500,- Mrz Einnahmen, Kamera; 450,- Mrz Ausgaben, Einnahmen - Ausgaben = Gewinn von 50,- (Steuerpflichtig) // Muss ich Gewerbesteuerbezahlen? Ihre Ttigkeit als Influencer ist grundstzlich auch gewerbesteuerpflichtig. Gewerbesteuer ist allerdings nur zu bezahlen, wenn Ihr (auf volle hundert Euro abgerundeter) Gewerbeertrag hher als 24.500 Euro ist. Der Gewerbeertrag ermittelt sich aus Ihrem Gewinn, erhht um bestimmte Hinzurechnungen und vermindert um bestimmte Krzungen. Liegt Ihr Gewerbeertrag ber 24.500 Euro? NEIN // Es fllt keine Gewerbesteuer an. Unabhngig davon knnen natrlich unter den beschriebenen Voraus- setzungen Einkommensteuer und Umsatzsteuer anfallen. JA // Sie mssen Gewerbesteuer bezahlen und Ihrem Finanzamt elektronisch eine Gewerbesteuererklrung bermitteln. Die Hhe der zu zahlenden Gewerbesteuer wird aber letztlich von der Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, anhand des dort geltenden Hebesatzes festgelegt. Die gezahlte Gewerbesteuer wird Ihnen allerdings im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung angerechnet womit Sie unter bestimmten Voraussetzungen gar nicht wirtschaftlich belastet werden. Muss ich Umsatzsteuerbezahlen? Sie sind als Influencer Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, wenn Sie selbstndig und nachhaltig (Wiederholungsabsicht!) Einnahmen erzielen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Gewinn erzielen wollen: Eine Umsatzsteuererklrung fr das Kalenderjahr mssen Sie als umsatzsteuerlicher Unternehmer in jedem Fall abgeben! Soweit Ihre Umstze zuzglich der darauf entfallenden Steuer allerdings im vorangegangenen Kalenderjahr nicht hher als 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) waren und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht hher als 50.000 Euro sein werden, gibt es einige Vereinfachungen fr Sie. Waren Ihre Umstze unter den genannten Grenzen? NEIN // Sie sind umsatzsteuerlicher (Regel-) Unternehmer und mssen fr Ihre Leistungen Rechnungen stellen, in denen Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) ausge- wiesen ist. Auerdem ergeben sich noch weitere Pflichten. JA // Sie sind umsatzsteuerlicher Kleinunter- nehmer. Als Folge daraus wird keine Umsatzsteuer auf Ihre Umstze erhoben. Zum Ausweis von Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen und zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmen sind Sie nicht berechtigt. Es ergeben sich Vereinfachungen bei der Rechnungs- stellung und Sie mssen Ihre Umstze nur einmal im Jahr erklren. Sie haben allerdings auch die Option, auf die vereinfachte Besteuerung als Kleinunternehmer zu verzichten dann sehen Sie rechts! Umsatzsteuer Haben Sie sich schon einmal mit der korrekten Rechnungsstellung nach den Vorgaben des Umsatz-steuergesetzes beschftigt? Wissen Sie, was eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ist? Auch umsatzsteuerlich gibt es einiges zu beachten. Wichtig fr Sie ist zunchst, dass fast immer 19 % Umsatzsteuer auf Ihre Umstze erhoben werden, die Sie an das Finanzamt abfhren mssen (Ausnahmen sind bei bestimmten Umstzen mglich). Im Gegenzug drfen Sie sich die Umsatzsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer (Vorsteuer) vom Finanzamt erstatten lassen. Sie sind verpflichtet, die Umstze und Vorsteuern in einer monatlichen bzw. vierteljhrlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch an Ihr Finanzamt zu bermitteln. Darin errechnen Sie Ihre Steuerschuld (Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer) selbst und fhren diese unaufgefordert an das Finanzamt ab. // Eventuell haben Sie in der Vergangenheit schon mal Abrechnungen von Marketing-Agenturen etc. bekommen, welche mit Gutschrift bezeichnet waren? Hier haben Ihre Geschftspartner Ihre Rechnung fr Sie erstellt - das ist auch in dieser Form mglich. Die darin ausgewiesenen Umstze mssen Sie ebenfalls in Ihrer Voranmeldung an das Finanzamt bermitteln. Muss ich Gratisprodukteoder Geschenkeversteuern? Sehr wichtiger Teil! zu 99% tun es nicht! Sie testen Produkte, bernachten umsonst in Hotels oder werden zu Veranstaltungen oder kompletten Reisen eingeladen? Hierbei handelt es sich um Sachzuwendungen, die einkommensteuer- wie auch umsatzsteuerlich zu versteuern sind. Falls Sie die Waren zurcksenden mssen, diese von sehr geringem Wert sind oder das Unternehmen, mit dem Sie zusammenarbeiten, die Versteuerung fr Sie bernimmt, knnen sich wiederum Abweichungen von dieser Regel ergeben. In welcher Hhe die Sachzuwendungen zu versteuern sind, ist meist gar nicht so einfach (auer der bliche Preis der erhaltenen Sache ist bekannt). Hier gilt: Dokumentieren. Dokumentieren. Dokumentieren. Denn: Der Bereich der sozialen Medien gert zunehmend in den Fokus der Finanzbehrden, welche beispielsweise mittels Internetrecherche oder Auskunftsersuchen an Ihre Geschftspartner einen recht guten Einblick ber Ihre Ttigkeit bekommen knnen. Sollten Sie Ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen, riskieren Sie hier neben der Nachzahlung der nicht bezahlten Steuern beispielsweise hohe Zinszahlungen, Geldstrafen und in Extremfllen sogar eine Freiheitsstrafe (Steuerstraftat). // Ganz schn komplex. Stimmt. Der Sinn dieser FAQ ist aber nicht, Sie zu einem Steuerexperten zu machen. Es reicht zu wissen, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Pflichten haben und Steuern zahlen mssen. Falls Sie diese Voraussetzungen erfllen, heit es nun: - dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren! - Gewerbe anmelden, Kontakt zu Ihrem Finanzamt aufnehmen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfllen. - Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss innerhalb eines Monats nach Beginn Ihrer Ttigkeit an das Finanzamt bermittelt werden. Dies ist ab dem 1. Januar 2021 nur noch elektronisch mglich (auch jetzt schon unter www.elster.de). Mit dem Fragebogen prft dasFinanzamt, wie und mit welchen Steuerarten Sie steuerlich zu erfassen sind, um Ihnen im Anschluss eine Steuernummer vergeben zu knnen. Natrlich gilt: Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben - z. B. wenn Sie wissen wollen, wie Sie Sachwerte abschreiben, wie eine Rechnung auszusehen hat und natrlich auch bei der Erstellung Ihrer Einnahmenberschussrechnung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Ihrer Steuererklrungen - wenden Sie sich an einen Steuerberater (amtliches Steuerberaterverzeichnis unter www.bstbk.de). In Einzelfragen hilft Ihnen sicher auch Ihr zustndiges Finanzamt (www.finanzamt.de). Herausgeber Bayerisches Landesamt fr Steuern Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce) Sophienstrae 6 80333 Mnchen Nichts mehr hier drunter!
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