Begründet eine natürliche Person einen inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, unterliegt dies hierzulande der unbeschränkten Steuerpflicht.
Steuerfreie Vermögensübertragung inländischer Grundvermögen an ausländische Erwerber
zum Artikel gehenSteuerfreie Vermögensübertragung inländischer Grundvermögen an ausländische Erwerber
zum Artikel gehenGibt ein unbeschränkt Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz in Deutschland auf unterliegt er nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht.
zum Artikel gehen2023 melden 108 Staaten Kapitalerträge von Kontoinhabern mit Wohnsitz im Ausland
zum Artikel gehenSeit 2017 tauschen rund 100 Staaten Informationen über Anlagekonten und Depots von Kontoinhabern aus, die ihren Wohnsitz im jeweils anderen Staat haben.
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