(Stellungnahme der ArGe „Fachgesellschaften und Verbände der außerklinischen Intensivpflege“) Mit dem Rehabilitations- und Intensivpflege Stärkungsgesetzt (IPReG) möchte die Bundesregierung die Versorgung von außerklinisch intensivpflegebedürftigen Menschen jeden Alters verbessern, Missbrauch verhindern und Fehlanreize beheben. Um diese Ziele zu erreichen empfiehlt die ArGe folgende Maßnahmen und Änderungen im Gesetzesentwurf: 1. Die Wahlfreiheit der Patienten bildet die Grundlage [] Der Beitrag IPReG-Empfehlungen der ArGe für ein langfristiges, gerechtes Gesetz erschien zuerst auf Beatmungspflegeportal.
Das im Herbst 2020 verabschiedete „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG)“ bedeutet für die außerkl
zum Artikel gehenDer GKV-IPReG ThinkTank, ein Zusammenschluss aus Betroffenen, Angehörigen, Selbsthilfe, Medizin, Wissenschaft, Medizintechnik, Pflege und Therapie diskutiert das Gesetz seit geraumer Zeit. Er bereitet nun eine umfassende Kampagne vor, um das Bewusstsein
zum Artikel gehenDie Redaktion Häusliche Pflege des Vincentz Network veranstaltet am 18. August unter dem KAI Management-Dach das virtuelle Event „IPReG – das Ende der Wahlfreiheit?“ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich einen Entwurf für die Ausgestaltung de
zum Artikel gehenIm vergangenen Jahr wurde das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV IPReG verabschiedet. Nun konkretisiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Anspruch auf die Verordnung außenklinischer Intensivpflege im Rahmen einer Richtlinie.
zum Artikel gehenDer Aufschub des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes, kurz GKV-IPReG, bis die notwendigen Versorgungsstrukturen vorhanden sind, war eine der zentralen Forderungen bei der Veranstaltung Quo vadis außerklinische Intensivversorgung? – Wie ka
zum Artikel gehen