Jugendstrafrecht wozu denn einen Verteidiger?

Ich verteidige einen jungen Mann wegen eines vergleichsweise harmlosen Vorwurfes. Der Mandant hatte schon im Ermittlungsverfahren zahlreiche Frage an mich, bei der nun bald stattfindenden Hauptverhandlung stellten sich ihm noch mehr Fragen, die ich ihm alle in Ruhe und verständlich erklärt habe. Es geht unter anderem um die Frage, ob noch Jugendstrafrecht oder schon Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Zudem hatte ich sehr früh dem Mandaten geraten, einige seiner Probleme anzugehen. Nach dem Gespräch, an dessen Ende der Heranwachsende sagte, dass er sich nun gut vorbereitet und sicher fühle, berichtet er noch einmal von dem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe. Dies war vorab schon Thema, ich hatte dem Mandanten die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe erklärt und ihn darauf hingewiesen, dass diese nicht der Schweigepflicht unterliegt. Ist Jugendstrafrecht keinechtes Strafrecht? Jedenfalls war wohl der erste Satz des Herren von der Jugendgerichtshilfe: Warum hast Du denn einen Anwalt genommen, ist doch nur unnötig ausgegebenes Geld. Im Jugendstrafrecht hört man diesen Satz öfter. Offenbar scheinen Polizisten, Staatsanwälte und Richter häufig der Ansicht zu sein, im Jugendstrafrecht sei doch sowieso alles klar und man könne am besten ohne einen Strafverteidiger verhandeln. Mir ist die Motivation hinter so einer Äußerung unklar. Vielleicht werde ich den Herren in der nächsten Woche einmal fragen, warum er die Beauftragung einer Strafverteidigerin für raus geworfenes Geld hält. Für meine jugendlichen Mandanten bin ich manchmal neben der Verteidigerin auch ein bisschen die große Schwester oder auch Mama. Es ist klar, dass ich Schweigepflicht habe und man getrost alles Mögliche erzählen kann. Ab und an gibt es auch eine sehr klare Ansage oder auch mal einen Tritt gegen des Schienbein während der Verhandlung. Ich habe es übrigens schon einige Male erlebt, dass ein Freispruch glasklar im Raum stand und von der Jugendgerichtshilfe aber dennoch Sanktionen angeregt wurden. Der Beitrag Jugendstrafrecht wozu denn einen Verteidiger? erschien zuerst auf Rechtsanwältin Alexandra Braun.

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Honorar bei Strafverteidigungen Home Bei Strafverteidigungen richten sich die Gebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es handelt sich dabei

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