Der Bundesgerichtshof hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach zur Thematik der Aufklärungspflicht von Kapitalanlagevermittlern und Kapitalanlageberatern im Hinblick auf deren Vertriebsprovisionen geurteilt. Klärungsbedarf besteht allerdings auch weiterhin. So war der BGH gemäß Urteil vom 19.10.2017 – III ZR
Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Er
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