Keine Diskriminierung erlaubt: Auch nicht in eBay-Kleinanzeigen

Der Kläger entdeckte eine in eBay-Kleinanzeigen veröffentliche Stellenanzeige mit dem Inhalt:„Sekretärin gesucht!Beschreibung:Wir suchen eine Sekretärin ab sofort…. Der Kläger antwortete dem Unternehmen (später: Beklagte) über die Chat-Funktion und bewarb sich als Mann auf diese Stelle. Das Unternehmen antwortete:„…vielen Dank für Interesse in unserem Hause. Wir suchen eine Dame als Sekretärin. Wir wünschen Ihnen alles Gute Vielen Dank. …“ Klageverfahren:Der Kläger machte gegenüber der beklagten Firma eine Entschädigung von drei Bruttomonatsgehältern geltend, da eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegen würde. Das Arbeitsgericht I. Instanz sah keine Zahlungsverpflichtung der Beklagten. Dieser Rechtsstreit ging ans Berufungsgericht als II. Instanz. Urteil Landesarbeitsgericht (II. Instanz):Der Entschädigungsanspruch gemäß § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist gegeben. Auch eine Bewerbung über die eBay-Kleinanzeigen-Chatfunktion ist möglich und erlaubt. Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Klägers erkannte das Gericht nicht. Das Gericht ging von einem monatlichen Bruttogehalt von 2.700.- € aus, wonach die Klagesumme in Höhe von 7.800.- € (drei Gehälter je 2.600.- €) angemessen war und die Beklagte dies zahlen muss. Quelle:Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 21.06.2022, Az. 2 Sa 21/22; Revision nicht zugelassen; https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LAG/Presse/PI/prm522.html Fazit:Es sind Stellenanzeigen geschlechtsneutral zu formulieren, wobei die Bezeichnung „m/w/d“ sehr oft zu lesen ist. Da die Beklagte nur eine Frau suchte und dies auch schriftlich so kommunizierte ist die Diskriminierung gegeben und bis zu drei Bruttomonatsgehälter sind zu zahlen. Das Berufungsgericht ging von drei Gehältern, also damit der Höchstzahl, aus. Rechtsanwalt Robert Uhl www.raau.de oder www.rechtsanwalt-uhl.de Der Beitrag Keine Diskriminierung erlaubt: Auch nicht in eBay-Kleinanzeigen erschien zuerst auf AGG Online Schulung.

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