Nein: Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus möglich ist. Durch die Gesetzesänderung im August 2016 ist jetzt jedoch gewährleistet, dass dies nicht mehr so einfach möglich ist und vor allem nicht mehr unbefristet.
01.02.2024 Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.08.20
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