KfW-Förderung für Neubauten (Privatpersonen)

Neues von der KfW Förderung: Seit Juli 2021 gibt es für Bauherren eine neue, attraktivere KfW-Förderung: Die Neubau-Förderung der KfW wird nun auch in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) integriert. Es wird also noch attraktiver für Bauherren, besonders nachhaltig zu bauen. Update 2023: Die Neubauförderung für den KfW-Standard 40 endete Ende 2022. Für ein KfW 55 Effizienzhaus gibt es seit Januar 2022 keine Förderung mehr. Denn seit 2023 ist der KfW Effizienzhaus 55 Standard der Mindeststandard im Neubau. Seit Anfang 2023 erfolgt die neue Förderung in Form von zinsgünstigen Krediten – es sind keine Tilgungszuschüsse vorgesehen. Gefördert wird ein klimafreundliches Wohngebäude auf dem energetischen Standard eines Effizienzhaus 40 mit einem Kredit von 100.000 Euro, ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat mit einem Kredit von 150.000 Euro. Update Sommer 2023: Informationen zu den neuen Förderprogrammen für Neubauten finden Sie jetzt auf der neuen Sonderseite der Kfw-Bank: >>Link Hinweis: Die nachfolgenden Informationen unseres Berichtes aus 2021 sind teilweise nicht mehr aktuell. Bauherren steht künftig nicht mehr nur der Förderkredit mit Tilgungszuschuss zur Verfügung, sondern auch eine reine Zuschussvariante. Es wird außerdem einen Bonus für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit geben: So können sich Bauherren, die sich für ein Effizienzhaus 40 oder 55 in der Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse entscheiden, einen Kreditbetrag von 150.000 Euro statt der bisherigen 120.000 Euro sichern und der Zuschuss ist jeweils 2,5 Prozent höher. Für die Nachhaltigkeits-Klasse muss allerdings ein Nachhaltigkeits-Zertifikat ausgestellt werden und für die Erneuerbare-Energien-Klasse ist die Voraussetzung, dass die erneuerbaren Energien mindestens 55% zur Wärmeversorgung des Gebäudes beitragen. Hier eine Auflistung der möglichen Zuschussbeträge: Effizienzhaus 40 Plus: 25% von max. 150.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten → Beitrag je Wohneinheit bis zu 37.500 € Effizienzhaus 40: 20% von max. 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten → bis zu 24.000 € Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse: 22,5% von max. 150.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten → bis zu 33.750 € Effizienzhaus 55: 15% von max. 120.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten → bis zu 18.000 € Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse: 17,5% von max. 150.000 € Kreditbetrag / geförderte Kosten → bis zu 26.250 € Wichtig: Reihenfolge beachten! Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten .reading-box-container-2 .element-bottomshadow:before,.reading-box-container-2 .element-bottomshadow:after{opacity:0.7;}Förderung für BaubegleitungParallel zur neuen Effizienzhaus-Förderung kann ab Juli 2021 u.a. auch die verbesserte Förderung für Baubegleitung und entsprechender Fachplanung sowie einer Nachhaltigkeitszertifizierung beantragt werden. Bislang gewährt der Staat für eine qualifizierte Baubegleitung Zuschüsse in Höhe von 50 % der Kosten, bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben. Dieser Betrag steigt nun bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf maximal 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern sogar auf bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf 20.000 Euro. Die Begleitung durch einen Sachverständigen / Energieberater bei der KfW-Förderung ist wie bisher immer Pflicht!Update Sommer 2023: Das ARTOS TEAM berät Sie gerne zu den neuen, attraktiven KfW-Förderungen. Sprechen Sie uns an! → Kontakt Alle Angaben ohne Gewähr. Text: ARTOS Planen & Bauen GmbH Bildquelle: Pixabay | Gerd Altmann Quelle: KfW Der Beitrag KfW-Förderung für Neubauten (Privatpersonen) erschien zuerst auf ARTOS Planen & Bauen GmbH.

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