Der Beitrag Klage auf künftige Räumung erschien zuerst auf Rechtsanwalt Andreas Schwartmann. Klage auf künftige Räumung gem. § 259 ZPO Hat der Vermieter dem Mieter die Kündigung des Mietverhältnisses erklärt, ist der Mieter zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Räumung der Mietsache verpflichtet. Andernfalls kann der Vermieter Räumungsklage erheben. Gibt der Mieter bereits vorher zu erkennen, dass er dieser Pflicht nicht nachkommen wird, kann dies die Besorgnis begründen, []Weiterlesen Weitere interessante Beiträge finden Sie auf Rechtsanwalt Andreas Schwartmann.
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