Klassenfahrt - wer soll das bezahlen?

Anfangs findet sie jeder toll. Dieses Jahr ist sie auch lnger, schner, weiter und natrlich auch teurer. Wenns dann ans Bezahlen geht, gibt es oft Zoff. Die "Argumente" reichen von"Du hast doch genug Geld" bis"Das hast du geflligst aus dem normalen monatlichen Unterhalt zu bezahlen". Aber wie ist es denn wirklich: // Dass die Kosten einer Klassenfahrt ein Bedarf des Kindes sind, ist klar. Sicher ist auch, dass das Kind die Fahrt nicht vom eigenen Sparbuch zahlen muss. Ein minderjhriges Kind muss fr seinen Unterhalt nicht mit seinem Vermgen aufkommen. Die Kosten der Klassenfahrt sind auch nicht imBedarfsbetrag derDsseldorfer Tabelle enthalten. Welche Aufwendungen durch den Regelunterhalt gedeckt werden mssen, ist im Regelbedarfsgesetz nachzulesen. Kosten einer Klassenfahrt sind hierin nicht enthalten und mssen also extra bezahlt werden. Aber von wem? Weil die Kosten der Klassenfahrt weder zum regulren Barunterhalt gehren, noch Betreuungsleistungen sind, haftenbeide Elternteile anteilig fr diese Kosten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mehrbedarf einvernehmlich begrndet wurde. Es mssen also beide Elternteile einverstanden sein. Weigert sich einer, bleibt nur die Mglichkeit, Antrag auf bertragung der Entscheidungsbefugnis nach 1628 BGB zu stellen. Welchen Anteil jeder Elternteil zu tragen hat, hngt vom Verhltnis der unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen ab. Das des barunterhaltspflichtigen Elternteils msste aus der allgemeinen Unterhaltsberechnung bekannt sein, des des betreuenden Elternteils lsst sich entsprechend berechnen. Vom Einkommen des Unterhalt zahlenden Elternteils ist der Kindes- und Ehegattenunterhalt abzuziehen, der erhaltene Ehegattenunterhalt ist beim anderen Elternteil hinzuzurechnen. Von den sich ergebenden Einkommen wird dann jeweils der angemessene Selbstbehalt von 1.400 abgezogen und die Einkommen werden ins Verhltnis gesetzt. Dann ergibt sich der Anteil, den jeder Elternteil zu tragen hat. ABER: Das ist nur eine grobebersicht, der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Ein stark vereinfachtes Beispiel:

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