Es ist rund zwei Jahre her, da hat Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel auf der Entscheiderkonferenz wenig zaghaft angekündigt, dass seine Partei – die CDU – angedacht hat, das Motto „Ambulant vor stationär” für die Außerklinische Intensivversorgung neu zu überdenken. Damit sorgte er natürlich für großen Unmut im Auditorium. Allein so richtig geglaubt hat das niemand. Bis [] Der Beitrag Kommentar der Zeitschrift beatmet leben zum vorliegenden Referentenentwurf der Bundesregierung vom 16.08.2019 erschien zuerst auf Beatmungspflegeportal.
Künstliche Beatmung: Stationär vor ambulant. Wunsch- und Wahlrecht für behinderte Menschen erneut in Gefahr Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, Beatmungspatient*innen außer in Ausnahmefällen nur noch stationär statt ambulant zu behandeln, lehnt d
zum Artikel gehenDer vorliegende „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)“ (Referentenentwurf) kommt aus Sicht der Deutschen Inte
zum Artikel gehenDie Opseo Gruppe begrüßt jede Gesetzesinitiative, welche die Versorgungssicherheit und Qualität der Patienten verbessert und die Selbstbestimmung der Betroffenen stärkt. Wir unterstützen die Bestrebungen, Qualitätsstandards zu definieren und diese deutsch
zum Artikel gehenDas Gesundheitsministerium und Herr Spahn planen die außerklinische Intensivpflege mit hohen Anforderungen zu versehen und eine häusliche außerklinische Intensivpflege nur im Ausnahmefall zu ermöglichen. (häusliche-pflege.net 13.8.19). Zudem hat die außer
zum Artikel gehenProSpiro Intensivpflege begrüßt zunächst das Bestreben der Bundesregierung den Bedarf intensivpflegebedürftiger Menschen künftig angemessen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen und insbesondere die Qualität der Leistungserbri
zum Artikel gehen