Quelle: Mnsterlndische Volkszeitung, 18.10.22, Altmeppen Verlag GmbH & Co. KG , alle Rechte vorbehalten. //
Ab dem 1.7.2022 müssen Grundbesitzer, Erbbauberechtigte und Land- und Forstwirte Feststellungserklärungen für die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 abgeben.
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zum Artikel gehenDer Mindestlohn steigt zweistufig im zweiten Halbjahr 2022.
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