Korrektur-Service für Nachwuchswissenschaftler*innen verlängert

Der Übersetzungs- und Korrekturservice korrigiert für Nachwuchswissenschaftler*innen an der TU Berlin noch bis Ende 2022 kostenfrei bis zu zwei englische Texte eines Drittmittelantrags oder eines wissenschaftlichen Papers für Peer-Review-Journals. Der Service ist ein Angebot des Übersetzungs-Service der TU Berlin. Als Teil des Aktionsplans Nachwuchsförderung 2019/20 wurde er unter Initiative von TU-Vizepräsidentin Prof. Dr. Angela Ittel im Mai 2020 zunächst als Pilotprojekt eingeführt. Das Feedback der Autor*innen zeigt, dass der Service als sehr hilfreich wahrgenommen wurde. Bis Ende Januar 2021 konnten bereits 19 Paper und zwei Drittmittelanträge Korrekturgelesen werden. Das Angebot richtet sich an Promovierende und wissenschaftliche Mitarbeitet*innen, deren Promotion bis zu zwei Jahre zurückliegt. Neben der Berichtigung von Grammatik-, Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern gibt es auch eine individuelle Dokumentation der häufigsten Fehler sowie stilistische Verbesserungsvorschläge. Weitere Informationen Übersetzungs-Service der TU Berlin Kontakt Julia Kron Übersetzungs-Service Internationales Tel.: +49 30 314-26765

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Neuer Korrektur-Service für Nachwuchswissenschaftler*innen an der TU Berlin

Ein neues Angebot für Nachwuchswissenschaflter*innen an der TU Berlin fördert wissenschaftliche Karrieren: Der Korrektur-Service bietet Promovierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die Möglichkeit, einmalig einen englischen Drittmittelantrag s

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Finanzielle Unterstützung, Korrektur-Service und noch mehr kostenfreie Weiterbildungsangebote

Die COVID-19-Pandemie und die mit ihr verbundenen Einschränkungen des Alltags stellen Nachwuchswissenschaftler*innen vor große Herausforderungen. Die TU Berlin möchte sie in dieser Ausnahmesituation gezielt unterstützen und mit einem Paket an spezifischen

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International gefragt

Regelmäßig wertet die Alexander von Humboldt-Stiftung die Anzahl der Gastaufenthalte von internationalen Spitzen- und Nachwuchswissenschaftler*innen aus, die in den vergangenen fünf Jahren als Stipendiat*innen oder Preisträger*innen der Stiftung in Deutsc

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Der Steuervorteil von Autogas wurde bis 2022 verlängert

Der Steuervorteil für Autogas wird entgegen des Vorhabens von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht gestrichen, sondern bis 2022 verlängert. Ursprünglich wurde der Steuervorteil für Flüssiggas auf Ende 2021 verlängert, doch das Bundeskabinett

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Ausschreibung: Forschungsmöglichkeiten für Student*innen

Lehre und (Spitzen-)Forschung stärker verknüpfen und Student*innen und Nachwuchswissenschaftler*innen Möglichkeiten für selbstständiges Forschen eröffnen – diese Ziele möchte die Berlin University Alliance mit dem Student Research Opportunities ProgramX

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