Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Rentennähe eines Arbeitnehmers bei der Sozialauswahl, im Hinblick auf das Kriterium „Lebensalter“ bei der Verhandlung eines Sozialplanes Berücksichtigung finden darf. Sinn und Zweck der Sozialauswahl sei es, diejenigen Arbeitnehmer zu kündigen, die sozial am wenigsten schutzwürdig seien. Mit zunehmendem Alter steigt zunächst die Schutzbedürftigkeit. Diese fällt aber, je näher die Rente rückt. Der Beitrag Lebensalter und Sozialauswahl erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Reissig & Kollegen.
Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG gekündigt worden, ist die Kündigung trotzdem nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers neben weiter
Schilddrüsenerkrankungen sind weit verbreitet und können Menschen in jedem Lebensalter betreffen. Welche Gründe dazu führen, dass gerade Frauen erkranken.
zum Artikel gehenTeil 1: Der Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes: Das Kündigungsschutzgesetz bietet dem Deutschen Arbeitnehmer besonderen umfassenden Bestandsschutz für das jeweilige Arbeitsverhältnis. Gemäß §§ 1, 23 KSchG findet das Kündigungsschutzgesetz alle
zum Artikel gehenIm Land Berlin können Lehrerinnen und Lehrer zukünftig wieder verbeamtet werden. Der Senatsbeschluss, welcher Lehrkräften bis zu einem Lebensalter von ... Der Beitrag Berlin: Senatsbeschluss lässt wieder Verbeamtung von Lehrkräften zu! erschien zuerst auf
zum Artikel gehenDie Menschen leben immer länger; was nicht nur der Rente Probleme bereitet. Aktuell liegt das Lebensalter bei Männern bei 78 Jahren, bei Frauen bei 83 Jahren. Es gibt bereits heute Menschen, die 86 Jahre und älter sind. Amerikanische Forscher des kaliforn
zum Artikel gehen