Leistungsfall Berufsunfähigkeit LV1871

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. aus München (LV1871)  erkennt Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nach nur 17 Arbeitstagen an! Die LV1871 a.G. aus München, die sich selber als Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen bezeichnet, hat einem meiner Mandanten ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art beschert, indem sie beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nach nur 17 Arbeitstagen anerkannt hat. Ab wann gilt man denn als Berufsunfähig? Dies regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen bzw. das Versicherungsvertragsgesetz. Hier heißt es im § 172 Abs. 2 „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__172.html Als kurze Formel kann man sagen: Wenn Du Deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% und voraussichtlich für mind. 6 Monate nicht mehr ausüben kannst, kann Berufsunfähigkeit vorliegen. Den Nachweis, dass Berufsunfähigkeit vorliegt muss immer die versicherte Person erbringen! Zum aktuellen Leistungsfall Der mittlerweile 18-jährige Auszubildende zum Schreiner leidet unter der Erkrankung Morbus Scheuermann, einer Wachstumsstörung der Wirbelsäule. Die besonderen Anforderungen in seiner Tätigkeit als Auszubildender zum Schreiner, in einer Firma für Plattentechnik, kann er durch die Erkrankung und die damit verbundenen starken Schmerzen nicht mehr erfüllen, Sein Arbeitstag war geprägt von dem Umgang mit schweren Sperrholzplatten. Hier mal ein Auszug aus seinem Tätigkeitsprofil (seinem beruflichen Alltag): Tätigkeitsbeschreibung Der Versicherungsvertrag besteht seit dem 01.10.2019. Seit dem 21.04.2020 ist der Auszubildende nicht mehr in der Lage seiner beruflichen Ausbildung nachzugehen und hat, auf Anraten seiner behandelnden Ärzte, eine Aufhebung des Lehrvertrages mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart. Ärztliche Bescheinigung Orthopäde Ärztliche Bescheinigung Hausarzt Zeitlicher Ablauf 12.10.2020 Erstes Gespräch zum Leistungsfall mit dem Kunden 13.10.2020 Kurzmeldung an den Versicherer, mit der Bitte den Leistungsfragebogen zu versenden 02.11.2020 Gemeinsames Ausfüllen des Leistungsantrages 01.12.2020 Übergabe aller Unterlagen an den Versicherer 23.12.2020 Leistungsanerkenntnis des Versicherers Zwischen dem 13.10.2020 und dem 30.11.2020 wurden alle nötigen Unterlagen, die zu einem vollständigen Leistungsantrag gehören, bestellt, gesichtet und sortiert. Dies waren relativ viele, da auf Grund der kurzen Vertragslaufzeit auch die Vertragswirksamkeit (wurden im Antrag alle Fragen richtig und vollständig beantwortet) geprüft werden musste. Hierzu gehören: die Auszüge aus der Patientenkartei aller behandelnden Ärzte der letzten 5 Jahre vor Antragstellung, also ab 2014 eine Leistungsauskunft der Krankenkasse für den gleichen Zeitraum die Leistungsunterlagen der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung sämtliche medizinische Befunde Lohn- / Gehaltsnachweise Erst nachdem diese Unterlagen alle vorlagen, wurde der Leistungsantrag komplett zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an den Versicherer übergeben. Nach nur 17 Arbeitstagen (das ist verdammt schnell), wurden die Leistungen anerkannt. Anerkenntnis Ausschnitt 1 Anerkenntnis Ausschnitt 2 Ich bedanke mich hiermit sehr herzlich, auch im Namen meines Mandanten, bei der LV1871 a.G. für die überaus schnelle, kompetente und kundenorientierte Bearbeitung dieses Leistungsfalles, sowie die tolle Zusammenarbeit. Weltklasse! Empfehlung Sollten Sie einen Leistungsfall aus der Berufsunfähigkeitsversicherung melden wollen, nehmen Sie sich bitte sofort einen kompetenten Berater an die Seite und machen das nicht alleine. Ihr Versicherungsmakler kann bestimmt eine qualifizierte Empfehlung aussprechen. Dies kann ein spezialisierter Versicherungsberater (wie z.B. BU-Expertenservice), oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Spezialisierung sein. Ich arbeite hier in enger Kooperation und Abstimmung mit der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke gilt als ausgewiesener Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung Alexander Stegmeier Versicherungsmakler

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