Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung

Geringfgig Beschftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wnsche anmelden knnen, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, drfen bei gleicher Qualifikation fr die identische Ttigkeit keine geringere Stundenvergtung erhalten als vollzeitbeschftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Januar 2023 5 AZR 108/22 Quelle: Pressemitteilung BAG Nr. 3/23

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