Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen.
Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen.
zum Artikel gehenArbeitnehmer können noch bis 30.11. Freibeträge für ihre Lohnsteuerabrechnung beantragen.
zum Artikel gehenArbeitnehmer können noch bis 30.11. Freibeträge für ihre Lohnsteuerabrechnung beantragen.
zum Artikel gehenDer Lohnsteuer unterliegen neben Geldbezügen auch Sachbezüge, soweit sie aus dem Beschäftigungsverhältnis herrühren.
zum Artikel gehenIm Ergebnis führt dieser Ausgleich zu einem niedrigeren Lohnsteuereinbehalt.
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