Mai

Änderung beim Lohnsteuerabzug: Arbeitnehmer dürfen mit mehr Netto-Gehalt rechnen Ab 01.04.2023 werden laut Bundesfinanzministerium die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteu­erabzug 2023 angewendet. Berücksichtigt wird dabei „die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetz 2022. Das heißt unter anderem für Angestellte oder Beamte: Durch die höheren Steuerfreibeträge können sie auch mit einem höheren Netto-Gehalt auf ihrem Konto rechnen. Der Beitrag Mai erschien zuerst auf AKTIVA Steuerberatungsgesellschaft mbH.

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