Maklerpovisionsteilung

Seit Dezember 2020 besteht das Gesetz „über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen an private Käufer über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Maklerverträge müssen nun immer in Textform abgeschlossen werden. Die Maklerprovision muss für beide Seiten Käufer/Verkäufer gleich hoch sein. Der Beitrag Maklerpovisionsteilung erschien zuerst auf A1 Immobilien.

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