Der Online-Riese tritt auf dem Markt nicht nur als Anbieter, sondern auch als Plattform für Dritte auf. Verstoßen die Händlerinnen und Händler gegen Markenrechte, will Amazon dafür allerdings keine Verantwortung übernehmen. Das geht so nicht, urteilt der Europäische Gerichtshof. Entsteht für Betrachter der Eindruck, dass Amazon das Produkt vertreibt, so haftet der Konzern auch.
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