Mehrwegkreislauf

Seit 2023 ist das Angebot von Mehrwegverpackungen im Gastronomiebereich für ToGo Waren vorgeschrieben. Mit der Gesetzesänderung im Verpackungsgesetz stand ein bedeutender Wandel bevor: Seit dem 1. Januar 2023 müssen Restaurants, Bistros, Kantinen und Co. ihren Kunden Mehrwegbehälter für ToGo Waren anbieten.

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