Mehrwertsteuer runter… was nun?

Allgemeine Mehrwertsteuersatzermäßigung im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz Das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ inklusive Senkung der Umsatzsteuersätze kommt in ganz großen Schritten. Die Diskussion zu dieser Maßnahme wird emotional geführt: Großer Bürokratiemehraufwand bei Zweifeln an der Konsumwirksamkeit. Wir haben den Rechtsanwalt und Steuerexperten Dr. Matthias Oldiges zu den Praxisauswirkungen der Senkung des Steuersatzes befragt. Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für die richtige Anwendung des Steuersatzes? Was sind die Folgen bei einer fehlerhaften Anwendung? Wie wirkt sich diese generelle Steuersatzermäßigung für die Gastronomiebranche aus? +++ Mehr Informationen zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz erhalten Sie in unserer Fachzeitschrift DER BETRIEB (https://www.der-betrieb.de/) und dem zugehörigen Corona-Spezial (https://www.der-betrieb.de/inhalte/der-betrieb-inhalte/der-betrieb-corona-spezial/). Eine Übersicht zum ermäßigten Steuersatz im Gastronomiegewerbe finden Sie in unserer Datenbank Owlit unter https://research.owlit.de/document/f5cf2c27-00d7-3292-8870-5b15d2456941.

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Verkehrsunfall Erstattungsfähigkeit angefallener Mehrwertsteuer

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 26/23 ➔ Mehrwertsteuer bei Verkehrsunfällen: Neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung Verkehrsunfälle gehören leider zu den häufigen Ereignissen im Straßenverkehr. Bei solchen Unfallschäden stellt sich regelmäßig di

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Dieses Lob geht runter wie Öl!

Vanessa Blumhagen die Autorin der Bücher „Jeden Tag wurde ich dicker und müder“ und „Hashimoto-Diät“ erzählt, wie der Besuch des Baubiologen Dipl.-Ing. Jürgen Harder ihr Leben verändert hat. Der Beitrag Dieses Lob geht runter wie Öl! erschien zuerst auf

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Steuererhöhung im Januar 2024: Mehrbelastung für Rentner, Bürgergeld-Bezieher, Arbeitnehmer und kleine Unternehmen

Lesedauer 2 MinutenAb dem 1. Januar 2024 müssen sich Arbeitnehmer, Rentner, Bürgergeld-Bezieher und kleine Unternehmen auf indirekte aber hohe Steuererhöhungen vorbereiten. Diese betreffen nicht nur Rentner und Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen. Die

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Abrechnung gekündigter Bauvertrag: Ist auf die Vergütung für nicht erbrachte Leistungen Mehrwertsteuer zu zahlen?

Problem: Ein Bauvertrag wird vom Auftraggeber (AG) gekündigt. Ein wichtiger Grund dafür liegt nicht vor. Es handelt sich also um eine sogenannte freie Kündigung. § 648 Satz 2 BGB sieht vor: „Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die ve

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Scheinselbstständigkeit vermeiden: Darauf solltest du unbedingt achten! (Gastbeitrag)

In unserer schnelllebigen und flexiblen Arbeitswelt sind Freelancer-Verträge ein Muss, um die freie Mitarbeit zwischen dir und deinen Auftraggebern klar zu regeln. Egal, ob du als Freelancer deine Dienste anbietest oder als Unternehmen externe Expertise s

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