Nach dem schwachen Wochenauftakt kam es bei der Aktie von Mercedes-Benz Group gestern zu einer Gegenreaktion. Rückblick: Die Aktie von Mercedes-Benz Group war in der ersten Januar-Hälfte unter Druck geraten und bis auf 58,84 EUR zurückgefallen. Anschließend drehten die Kurse nach oben, womit im Chart ein kleines V-Muster herausgebildet wurde. In der Spitze stiegen die Notierungen am Freitag sogar bis auf 65,13 EUR, kamen aber – ähnlich wie im Dezember – per Tagesschluss nicht über das Mai-Tief aus dem Vorjahr hinaus. In der Folge setzten die Papiere am Montag mit einem Tagesverlust von -1,8% zunächst unter das Volumenmaximum zurück. Ausblick: Mit einem Kursplus von 1,2% auf 63,96 EUR konnten sich die Notierungen gestern direkt wieder über das Volumenmaximum schieben. Das Long-Szenario: Um jetzt neue Impulse auf der Oberseite auszulösen, sollte die Aktie von Mercedes-Benz Group per Tagesschluss über das Mai-Tief bei 64,51 EUR steigen. Gelingt im Anschluss auch der Sprung über das aktuelle Februar-Top und das Dezember-Hoch bei 65,13 bzw. 65,32 EUR, würden direkt danach das 2022er-November-Hoch bei 65,83 EUR und die 200-Tage-Linie in den Fokus rücken. Einen Trendwechsel am langfristigen Durchschnitt vorausgesetzt, könnte sich im Anschluss weiteres Aufwärtspotenzial bis zum 2022er-Juni-Hoch bei 68,42 EUR oder der 70er-Marke eröffnen. Das Short-Szenario: In der Gegenrichtung bildet das Level mit dem meisten Handelsvolumen seit März 2020 zwischen 63,75 EUR und 63,50 EUR derzeit den ersten Halt. Darunter könnte bei 63,08 EUR das Gap vom Freitag vollständig geschlossen werden, bevor eine größere Korrektur bis zur kurzfristigen 50- bzw. mittelfristigen 100-Tage-Linie bei 61,80/61,78 EUR möglich wäre. Unterhalb des 2022er-August-Hochs bei 61,66 EUR müsste dann ein Test des 2022er-Dezember-Tiefs (60,72 EUR) und der runden 60er-Marke einkalkuliert werden. Disclaimer: Der Text ist eine Kolumne der UBS. Der Inhalt der Kolumne wird von 4investors nicht verantwortet und muss daher nicht zwingend mit der Meinung der 4investors-Redaktion übereinstimmen. Jegliche Haftung und Ansprüche werden daher von 4investors ausdrücklich ausgeschlossen!
Wer Aktien leer verkauft, das sogenannte Shortselling, muss Transparenzpflichten erfüllen. Wir werfen einen Blick auf aktuelle Shortseller-Meldungen. Geregelt sind diese in der EU-Leerverkaufsverordnung, die ein zweistufiges Transparenzsystem vorsieht. Ab
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