Miet- und Wohnungseigentumrecht

Unsere Kanzlei verfügt über eine Fachanwältin im Miet- und Wohungseigentumsrecht. Gegenstand des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sind Meitverhältnisse und Wohneigentum. Der Mietvertrag, ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht. Mögliche Mietgegenstände (bzw. „Mietobjekte“) sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, die gebrauchstauglich sind (beispielsweise auch die Hauswand als Werbefläche). Mit Wohneigentum wird eine Immobilie bezeichnet, die nicht an einen Dritten vermietet, sondern vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Dabei kann es sich um eine Wohnung (Wohnungseigentum) oder ein Grundstück (Eigenheim) handeln. Quelle: Wikipedia

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Fachanwalt für Mietrecht in Köln

Der Beitrag Fachanwalt für Mietrecht in Köln erschien zuerst auf Rechtsanwalt Andreas Schwartmann. Kanzlei für Mietrecht im Kölner Norden Vor knapp 20 Jahren eröffnete ich mein eigenständiges Rechtsanwaltsbüro in Köln, spezialisiert auf Mietrecht. Seitdem

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Fachanwaltslehrgang Familienrecht erfolgreich absolviert

Der Beitrag Fachanwaltslehrgang Familienrecht erfolgreich absolviert erschien zuerst auf Rechtsanwalt Andreas Schwartmann. Abwechslung belebt das Anwaltsleben und deshalb habe ich im Jahr 2021 einen weiteren Fachanwaltskurs bei der Hagen Law School belegt

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Fachanwalt für Mietrecht: Jetzt auch in Düren!

Der Beitrag Fachanwalt für Mietrecht: Jetzt auch in Düren! erschien zuerst auf Rechtsanwalt Andreas Schwartmann. Kanzlei für Mietrecht in Düren im Herzen der Stadt Vor fast 20 Jahren eröffnete ich in Köln meine Anwaltskanzlei als selbstständiger Rechtsan

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Bindung des Mieters an einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss verstößt nach geltender Rechtslage nicht gegen das Telekommunikationsgesetz

Mitteilung der Pressestelle Nr. 215/2021 vom 18.11.2021 Bindung des Mieters an einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss verstößt nach geltender Rechtslage nicht gegen das Telekommunikationsgesetz Urteil vom 18. November 2021 I ZR 106/20 Kabel

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Grundsteuerverteilung bei Mischnutzung

Detailfragen zur Betriebskostenabrechnung beschäftigen immer wieder die Gerichte. Mit dem Thema Grundsteuerverteilung hatte sich nun das Amtsgericht Köln im Urteil vom 31.5.2015 (213 C 116/14 = BeckRS 2015,12090) zu beschäftigen. In einem gemischt genutzt

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