Bei der Wohnungssuche haben Interessenten heute noch leichter, als vor einigen Jahren. Während der Wohnraum in begehrten, städtischen Lagen zwar knapp ist, sind die Kosten des Wohnungswechsels heute im Gegenzug sehr gering. Dank dem Bestellerprinzip sind die meisten Wohnungsmietverträge für die Mieter provisionsfrei. Durch die Mietpreisbremse gibt es außerdem – zumindest theoretisch – keine großen Sprünge am Mietmarkt mehr. Augenscheinlich hat ein rosiges Zeitalter für Mieter begonnen – aber was bedeutet das eigentlich für die Vermieter? Der Beitrag Mietpreisbremse, Mieterwechsel, mächtig Ärger? Bestellerprinzip und Mietpreisbremse aus Vermietersicht erschien auf Betonrendite.de.
Werden ein Wohn- und ein Kellerraum separat mit zwei Verträgen vermietet, gilt die Mietpreisbremse nicht für den Kellerraum. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH; AZ: VIII ZR 94/21). Im vorliegenden Fall hatten Mieter eine Wohnung für eine Ausgangskal
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zum Artikel gehenDas Bundesverfassungsgericht hat dem Land Berlin die Regelungskompetenz für den Mietendeckel abgesprochen und damit das Gesetz kassiert. Wie bereits fas alle Gutachter zuvor geschrieben haben, liegt die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich beim Bund.
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