Mietrecht zu Zeiten von „Corona 19“

In der Allgemeinpresse wurde über die beschlossenen Schutzmaßnahmen für Mieter berichtet, die aufgrund des Herunterfahrens der Wirtschaft durch Kontakteinschränkungen und Firmenschließungen ihre aktuellen Mieten nicht begleichen können. Hierzu ist rechtlich festzuhalten, dass nur ein Verbot ausgesprochen wurde, wegen offener Mieten der Monate April bis Juni 2020 die Kündigung zu erklären, sofern der Mieter glaubhaft macht, dass seine Zahlungsunfähigkeit auf Auswirkungen der „Corona-Krise“ beruht. Die Mietforderung als solche bleibt jedoch bestehen. Auch ist klargestellt, dass ansonsten bereits vor dem 01.04.2020 bestehende Kündigungsrechte und auch solche wegen Eigenbedarfs von der Notregelung nicht betroffen sind. Es ist sicher erforderlich, dass Vermieter mit aktuell auftretenden Zahlungsschwierigkeiten flexibel und wohlwollend umgehen, um Mietverhältnisse zu erhalten. Hierzu sollen die vorstehenden Hinweise die rechtliche Grundlage darstellen. Der Beitrag Mietrecht zu Zeiten von „Corona 19“ erschien zuerst auf Ihr Rechtsanwalt in Aachen - Anwaltskanzlei Achenbach - Fachanwalt.

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Fachanwalt für Mietrecht in Köln

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Fachanwalt für Mietrecht: Jetzt auch in Düren!

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Mietrecht

Es kann niemand in Frieden leben, wenn der Nachbar (oder der Vermieter) dieses nicht zulässt. Das Mietrecht ist ein komplexer und komplizierter Rechtsbereich, und ich helfe Ihnen gerne dabei, sich in diesem Paragraphendschungel einen Überblick zu verschaf

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Arbeitsschutz in Zeiten von Corona

Das Bundesministerium für Arbeit u. Soziales (BMAS) hat am 16.04.2020 die Regelungen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie angepasst. Die Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes soll demnach im Einklang mit der Sicherheit der Arbeitnehmer v

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Mietrecht: Streit bei der Wohnungsübergabe muss nicht sein

Wurde das Mietverhältnis beendet, ist der Mieter nach § 546 I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, die Mietsache zurückzugeben. Hierfür genügt es aber nicht, einfach die Wohnung aufzugeben, sie also zu verlassen. Voraussetzung ist zusätzlich, dass

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