Nachbaranspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

Oberverwaltungsgericht lehnt Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten ab Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seinem Beschluss vom 19.01.2024 unter dem Aktenzeichen 10 A 1314/22 den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Die Klägerin, die gegen die Nichtdurchführung bauaufsichtlichen Einschreitens durch die Beklagte gegenüber der Beigeladenen geklagt hatte, trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Das Gericht begründet seine Entscheidung []

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