Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, muss grundsätzlich damit rechnen, dass Geräusche aus der Nachbarwohnung dringen. Problematisch kann es dann werden, wenn die Lärmstörung ein Ausmaß annimmt, die nicht mehr hinnehmbar ist. Nicht selten greifen die Betroffenen dann zum Besenstiel oder zur Zange, um damit gegen die Decke oder den Heizkörper zu schlagen. Doch ist dies überhaupt zulässig? Darf man einer Lärmstörung mit eigenem Lärm begegnen? Darf man bei einer Lärmstörung durch den Nachbarn mit einem Besenstiel an die Decke oder mit der Zange an die Heizung schlagen? Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg aus dem Jahr 1995 ist es unzulässig, bei einer nachbarlichen Lärmstörung zum Besenstiel oder Zange zu greifen, um damit gegen die Decke oder den Heizkörper zu schlagen. Dem Betroffenen einer Lärmstörung stehe kein Recht zu einer eigenen Lärmstörung zu. Zwar könne erheblicher Lärm aus einer Nachbarwohnung als verbotene Eigenmacht zu werten sein. Einer solchen dürfe sich der Betroffene gemäß § 859 Abs. 1 BGB auch mit Gewalt erwehren (sog. Besitzwehr). Das Schlagen an die Decke oder an Heizkörpern könne aber nicht als Besitzwehr angesehen werden. Denn ein solches Verhalten sei nicht geeignet, die nachbarliche Lärmstörung zu beseitigen. Vielmehr stelle der dadurch verursachte Lärm selbst eine verbotene Eigenmacht und somit eine Besitzstörung im Sinne des § 862 BGB dar. Verbotener Eigenmacht dürfe nicht mit verbotener Eigenmacht begegnet werden (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 28.11.1995, Az. 47 C 1789/95). Wie kann man sich bei Nachbarlärm verhalten? Wenn Nachbarn störendes Verhalten zeigen, ist es ratsam, zunächst das Gespräch zu suchen und zu erklären, warum man sich gestört fühlt. Falls dies keine Verbesserung bringt, kann man sich an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden. Bei außergewöhnlich starken Belästigungen durch Lärm besteht auch die Möglichkeit, das Ordnungsamt oder die Polizei einzuschalten. Mietminderung bei Nachbarlärm Ferner können Sie bei Lärm vom Nachbarn die Miete mindern. Der Beitrag Nachbarlärm: Darf man bei einer Lärmstörung durch den Nachbarn mit einem Besenstiel an die Decke klopfen oder mit der Zange an die Heizung schlagen? erschien zuerst auf refrago.
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