„Nein heißt Nein“ Rechtsschutz in Deutschland aber nicht in ganz Europa?

Vergewaltigung ist eines der schwersten Verbrechen gegenüber Frauen und Mädchen. Seit dem 10. November 2016 gilt in Deutschland das „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“. Damit trat als wichtigste Änderung des Strafgesetzbuches der Grundsatz „Nein heißt Nein“ in Kraft. Für die Strafbarkeit eines Übergriffes kommt es nicht mehr darauf an, ob mit Gewalt gedroht oder diese angewendet wurde. Entscheidend ist: Das Opfer hat die sexuelle Handlung nicht gewollt. Völlig unverständlich ist, dass Deutschland sich im Europäischen Rat nicht offensiv für die Aufnahme des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ in die EU-Gewaltschutzrichtlinie stark macht. Und noch schlimmer: Deutschland setzt sich dafür ein, den Artikel zu Vergewaltigung aus dem Kommissionsvorschlag zu streichen. Damit würde das Prinzip „Nein heißt Nein“ Menschen in vielen europäischen Mitgliedstaaten verwehrt. Das ist für Millionen Frauen in Europa eine Katastrophe. Der Berliner Frauenbund 1945 e.V. steht für den Schutz und die Sicherheit von Frauen in ganz Europa. Schutz und Sicherheit von Frauen und Mädchen darf nicht wohnortabhängig sein. Wir fordern die EU auf, die „Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ auszuweiten und zügig zu verabschieden. Die Richtlinie sollte alle Formen der sexuellen Ausbeutung von Frauen, einschließlich sexueller Gewalt und Missbrauch der weiblichen Sexualität, sowie alle Formen der Online-Gewalt gegen Frauen und Mädchen unter Strafe stellen. Wir fordern außerdem, hohe Standards für dann greifende Hilfsmechanismen festzulegen, um Betroffene zu schützen und ihren Zugang zu Rechtsprechung und Entschädigung zu gewährleisten. Wir sind empört, dass die deutsche Bundesregierung im Europäischen Rat zu den Mitgliedsstaaten gehört, die den Artikel zu Vergewaltigung aus dem Kommissionsvorschlag streichen will. Dies entspricht nicht der Haltung und dem Willen der EU-Kommission und des EU-Parlaments, die das Thema bewusst mit in die Richtlinie aufgenommen haben. Aus diesem Grunde fordert der Berliner Frauenbund 1945 e.V. wie der Deutsche Frauenrat und die European Women’s Lobby (EWL) und weitere 39 Organisationen die deutsche Bundesregierung in einem Offenen Brief auf, ihre Haltung zu ändern und sich auf europäischer Ebene für Vergewaltigung als Tatbestand im EU-Gewaltschutzpaket stark zu machen. Ein geschlechtsspezifisches Gewaltschutzpaket, das Vergewaltigung nicht thematisiert, ist kein Gewaltschutzpaket. Wir fordern: Bekennen Sie sich zu einer gleichgestellten und gewaltfreien Gesellschaft in ganz Europa! Der Beitrag „Nein heißt Nein“ Rechtsschutz in Deutschland aber nicht in ganz Europa? erschien zuerst auf Berliner Frauenbund 1945 e.V..

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