Corona-Reiseschutz Hier Corona-Reiseschutz beantragen Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in den Reiseversicherungen unserer Mandanten inkludiert: Pandemien wie Covid-19 sind versichert und bei Reisewarnung besteht Versicherungsschutz. Der spezielle Corona-Reiseschutz kann separat oder zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung und / oder Reiseabbruch-Versicherung abgeschlossen werden und bietet Dir durch weitere Abdeckungen zusätzlichen Rückhalt. Den Versicherer und Tarif findest Du unter dem Link. Highlights Ergänzt die Reise-Rücktrittsversicherung und die Reise-Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) um zusätzlichen Schutz bei häuslicher Isolation (Quarantäne) und Verweigerung der Beförderung bzw. des Betretens des versicherten Mietobjektes Der Corona-Reiseschutz in der Reise-Abbruchversicherung greift auch, wenn vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung besteht Quarantäne-Absicherung gilt auch für Kreuzfahrten Kein Selbstbehalt Wichtige Hinweise Der Corona Reiseschutz ist mit folgenden Reiseversicherungen abschließbar: Reise-Rücktrittsversicherung; Reise-Rücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie; 4-Sterne-Komfort-Schutz; 5-Sterne-Premium-Schutz; Deutschlandschutz; Hotel-Reiseschutz. Wenn Du bereits über eine Einzel- oder Jahres-Reiseversicherung mit Reise-Rücktrittsversicherung bei dem Versicherer unter dem Link verfügst, kannst Du den Corona-Reiseschutz auch einzeln abschließen. Hier Corona-Reiseschutz beantragen Über die Firma Glöckler: Die Firma Glöckler bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Immobilien- und Finanzspezialisten in einem starken Netzwerk einen Vollservice im Bereich Immobilien und Finanzen/ Versicherungen an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Firma Glöckler ist seit vielen Jahren ein bekannter Marktteilnehmer in vorgenannten Segmenten.
Die Koalitionspartner haben am 22. April 2020 weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise beschlossen.
zum Artikel gehenDie neue Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält bisher bewährte Regelungen zur Pandemiebekämpfung und eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.
zum Artikel gehenInformieren sie sich jetzt in unserem Blog über die Beantragung der Überbrückungshilfe, um ihr Unternehmen in der Corona-Zeit abzusichern!
zum Artikel gehenAngesichts der enormen Kosten wird die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe zur teilweisen Finanzierung der Corona-Krise diskutiert.
zum Artikel gehenDie Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) erneut verlängert und zwar bis zum 31. März 2021. Der Antrag auf Novemberhilfe (Fördermonat November 2020) kann bis zum 30. April 2021
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