NEU: Corona-Reiseschutz

Corona-Reiseschutz Hier Corona-Reiseschutz beantragen Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in den Reiseversicherungen unserer Mandanten inkludiert: Pandemien wie Covid-19 sind versichert und bei Reisewarnung besteht Versicherungsschutz. Der spezielle Corona-Reiseschutz kann separat oder zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung und / oder Reiseabbruch-Versicherung abgeschlossen werden und bietet Dir durch weitere Abdeckungen zusätzlichen Rückhalt. Den Versicherer und Tarif findest Du unter dem Link. Highlights Ergänzt die Reise-Rücktrittsversicherung und die Reise-Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) um zusätzlichen Schutz bei häuslicher Isolation (Quarantäne) und Verweigerung der Beförderung bzw. des Betretens des versicherten Mietobjektes Der Corona-Reiseschutz in der Reise-Abbruchversicherung greift auch, wenn vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung besteht Quarantäne-Absicherung gilt auch für Kreuzfahrten Kein Selbstbehalt Wichtige Hinweise Der Corona Reiseschutz ist mit folgenden Reiseversicherungen abschließbar: Reise-Rücktrittsversicherung; Reise-Rücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie; 4-Sterne-Komfort-Schutz; 5-Sterne-Premium-Schutz; Deutschlandschutz; Hotel-Reiseschutz. Wenn Du bereits über eine Einzel- oder Jahres-Reiseversicherung mit Reise-Rücktrittsversicherung bei dem Versicherer unter dem Link verfügst, kannst Du den Corona-Reiseschutz auch einzeln abschließen. Hier Corona-Reiseschutz beantragen Über die Firma Glöckler: Die Firma Glöckler bietet mit einem Kompetenzteam u. a. aus Immobilien- und Finanzspezialisten in einem starken Netzwerk einen Vollservice im Bereich Immobilien und Finanzen/ Versicherungen an – inklusive umfassender Betreuung im Schadensfall. Die Firma Glöckler ist seit vielen Jahren ein bekannter Marktteilnehmer in vorgenannten Segmenten.

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Corona: Rückzahlung von Vorauszahlungen 2019 und Umsatzsteuersenkung für Gastronomiebetriebe

Die Koalitionspartner haben am 22. April 2020 weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise beschlossen.

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Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält bisher bewährte Regelungen zur Pandemiebekämpfung und eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.

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Corona-Überbrückungshilfe

Informieren sie sich jetzt in unserem Blog über die Beantragung der Überbrückungshilfe, um ihr Unternehmen in der Corona-Zeit abzusichern!

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Corona: Vermögensabgabe für "Wohlhabende"?

Angesichts der enormen Kosten wird die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe zur teilweisen Finanzierung der Corona-Krise diskutiert.

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Corona-Hilfen – Aktuelle Antragsfristen

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) erneut verlängert und zwar bis zum 31. März 2021. Der Antrag auf Novemberhilfe (Fördermonat November 2020) kann bis zum 30. April 2021

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