Neue Forderungen des Bündnisses “Ländle leben lassen“ gegen den Flächenfraß

Die 24 Trägerorganisationen des Volksantrages gegen den Flächenverbrauch „Ländle leben lassen“, zu denen auch der DAV-Landesverband Baden-Württemberg gehört, haben jüngst zwei Pressemitteilungen herausgegeben, in denen sowohl bekannte Forderungen bekräftigt, aber auch neue Vorschläge gemacht werden, um dem ungezügelten Flächenfraß in Baden-Württemberg entgegenzutreten. Zu den seit langem auf dem Tisch liegenden Forderungen zählt die verstärkte Nutzung bereits versiegelter Flächen oder auch Dachflächen beim Ausbau der regenerativen Energien, anstatt immer mehr landwirtschaftlich nutzbare Flächen zu verbauen.

zum Artikel gehen

DAV-Sektionen werben für Volksantrag „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“

Aus dem vom Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) zusammen mit dem Landesbauernverband, dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Baden-Württemberg ins Leben gerufenen Bündnis für einen Volksantrag

zum Artikel gehen

Zweimal Bronze für Team BW bei der DM

Emil Zimmermann und Dorian Zedler holten bei den Deutschen Meisterschaften in Duisburg Edelmetall ins Ländle. Die Boulder- und Speedwettbewerbe der Männer und Frauen wurden dort im Rahmen der Finals vieler anderer Sportarten ausgetragen.

zum Artikel gehen

Drei der vier Titel gehen ins Ländle

Bei der Süddeutschen Meisterschaft in den Disziplinen Lead und Speed trumpften baden-württembergische Athlet*innen auf und sicherten sich zahlreiche Plätze auf dem Podest. Allen voran Catrin Gorzellik, Leonie Huber und Dorian Zedler.

zum Artikel gehen

„Rechtsextremismus stoppen – Demokratie verteidigen – wählen gehen!“

Am 7. Juni findet in Hamburg eine Demonstration für Demokratie und Vielfalt statt. Die Evangelische Kirche Hamburg ruft als Teil eines großes Bündnisses alle Menschen der Stadt auf, sich an der Kundgebung zu beteiligen und ein sichtbares Zeichen zu setzen

zum Artikel gehen

Vorsicht bei Forderungsanmeldungen des FinanzamtsEin Urteil des BFH vom 28.06.2022 (Az. VII R 23/21) zeigt wieder: Ansprüche aus Steuerstraftaten wird man nur schwer los. Oft sind sie von der Restschuldbefreiung nicht erfasst.

Forderungen aus Steuerstraftaten sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn der Schuldner nach §§ 370, 373 oder 374 der Abgabenordnung rechtskräftig deswegen verurteilt worden ist. Gerade eine Verurteilung durch Strafbefehl für Steuerhinterziehung

zum Artikel gehen