Neue Mietspiegelverordnung: Marktteilnehmer brauchen künftig deutlich mehr Daten

Neue Verordnung sieht Mietspiegel für alle Kommunen ab 50.000 Einwohnern vor Ziele der Reform sind mehr Rechtssicherheit und Markttransparenz Bessere Kalkulation der künftigen Mieteinnahmen mit dem neuen Mietspiegel möglich Rund 50 Prozent aller deutschen Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben einen Mietspiegel Alle verfügbaren, qualifizierten Mietspiegel sind schon heute in das Standort- und Marktanalysetool RELAS von 21st Real Estate integriert Berlin, 29. Juni 2022 – Nach jahrelangen Diskussionen über eine Reform tritt am 1. Juli die neue Mietspiegelverordnung in Kraft. Die Regelung sieht einen Mietspiegel für alle deutschen Kommunen ab 50.000 Einwohnern vor. Die Kommunen können dabei zunächst entscheiden, ob sie einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel erstellen wollen. Der qualifizierte Mietspiegel muss auf einer repräsentativen Stichprobe und wissenschaftlichen Grundsätzen beruhen, der Einfache auf einer Dokumentation. Mit der neuen Mietspiegelverordnung sollen vor allem mehr Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter, eine breitere Informationsbasis und mehr Markttransparenz auf den Mietwohnungsmärkten geschaffen werden. „Mit der neuen Mietspiegelverordnung geht es ab 1. Juli für Wohnentwickler, Finanzierer und Investoren von Wohnimmobilien noch stärker darum, ob und wie sich Projekte künftig rechnen und finanzieren lassen“, so Heike Gündling, CEO des Berliner Software-Hauses 21st Real Estate. „Vielen Akteuren ist die potenzielle Tragweite der Reform noch gar nicht bewusst. Ab Juli brauchen Vermieter, Entwickler und Investoren noch mehr Daten über ihre einzelnen Mikrolagen, um künftige Miethöhen und damit Cashflows rechtssicher berechnen zu können. Gerade für überregional aktive Immobilienakteure mit größeren Beständen ist dies eine echte Herausforderung.“ Der neue Mietspiegel – laut gesetzlicher Definition eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete – soll Auskunft darüber geben, wie viel Miete in Wohnungen mit vergleichbarer Ausstattung tatsächlich gezahlt wird und wie viel Miete vom Vermieter also verlangt werden kann. Mit der neuen Mietspiegelverordnung sind sowohl Mieter als auch Vermieter verpflichtet, Auskunft über Miethöhe, Ausstattung, energetischen Zustand usw. zu geben. Städte ohne Mietspiegel haben bis Anfang 2023 Zeit, einen einfachen Mietspiegel zu erstellen. Die Übergangsfrist für den qualifizierten Mietspiegel läuft bis Anfang 2024. „Bislang hat gut die Hälfte aller etwa 200 Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern in Deutschland einen Mietspiegel. Hierbei bieten intelligente Software und Künstliche Intelligenz natürlich viele Vorteile, erst recht, wenn es um größere Bestände in verschiedenen Kommunen geht. In unser Standort- und Marktanalyse-Tool RELAS beispielsweise sind alle bislang in Deutschland verfügbaren Mietspiegel integriert und digital, standortunabhängig nutzbar“, so Gündling weiter. „Nutzerinnen und Nutzer von RELAS bekommen alle relevanten Daten aus einer Hand.“

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