Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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zum Artikel gehenNeue gesetzliche Vorgaben für Zusatzleistungen rückwirkend ab 2020
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zum Artikel gehenDer ermäßigte Steuersatz verringert sich über denselben Zeitraum von 7 % auf 5 %.
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