Notfallfonds

Notfallfonds Zur Antragstellung Wieviel Geld kann ich bekommen? Das Maximum was du bei der Bundesüberbrückungshilfe bekommen kannst sind 500 € pro Monat.Beim Notfallfonds der htw saar kannst du maximal 300 € pro Monat bekommen. Hängt die Fördersumme bzw. die Förderung von meinem Kontostand ab? Bei der Bundesüberbrückungshilfe darfst du nicht mehr als 500 € auf dem Konto haben, um unterstützt zu werden.Bei dem Notfallfonds der htw saar ist die Bewilligung nicht an einen fixen Kontostand gebunden.Allerdings wird deinem Antrag auch nicht stattgegeben, wenn durch hohe Rücklagen keine finanzielle Notlage ersichtlich wird. Wann muss ich meinen Antrag stellen? Sowohl der Antrag beim Nothilfefond der htw saar als auch bei der Bundesüberbrückungshilfe muss zu jedem Monat neu gestellt werden. Allerdings musst du nicht alle Unterlagen bei der Bundesüberbrückungshilfe beim Wiederholungsantrag einreichen. Nur folgende Unterlagen werden hier benötigt:Du musst eine Erklärung abgeben, dass du für den Antragsmonat keine weiteren Unterstützungen beantragt hast wie bei Notfonds, Stiftungen oder Fördervereinen. Auch musst du angeben ob du Kurzarbeitergeld beziehst.Wenn dein Ausweisdokument abgelaufen ist, musst du das neue hochladen.Für die Erklärung deiner Notlage musst du neue Nachweise bzw. Selbsterklärungen zum Antragsmonat hochladen.Deine Kontoauszüge seit der letzten Antragstellung lückenlos für alle deine Konten.Zurzeit soll das Unterstützungsangebot bis einschließlich September 2021 nutzbar sein. Was muss ich beachten, wenn ich einen Antrag auf Bundesüberbrückungshilfe stellen will? Hierbei liegt der Hauptfokus auf der Tatsache, dass du in eine pandemiebedingte finanzielle Notlage gekommen bist.Was dabei genau eingeschlossen ist, kannst du dem Merkzettel des Studentenwerks im Saarland e.V. entnehmen.Besonders wichtig ist, dass du mit Ablehnungen auf Bewerbungen bei Firmen zeigst, dass du dich um neue Arbeit bemühst und so deine Lage selbst verbessern möchtest. Unter welchen Bedingungen kann ich einen Antrag auf Unterstützung durch den Nothilfefond der htw saar stellen? Grundlegend ist eine Sache festzustellen. Du kannst eine Unterstützung aus dem Nothilfefond der htw saar erst beantragen, wenn du bereits eine Ablehnung in dem Antragsmonat von der Bundesüberbrückungshilfe hast. Diese Ablehnung darf sich nicht auf einen Mangel an Unterlagen oder falsch ausgefüllten Formularen beziehen. Weitergehend musst du finanziell in eine pandemiebedingte Notlage geraten sein. Darunter zählt zum Beispiel der Verlust deines Nebenjobs, oder der Verlust der Arbeitsstellen deiner Eltern, wodurch sie dich nicht mehr unterstützen können. Bei der Antragstellung solltest du außerdem Ablehnungen von Bewerbungen bei Unternehmen mit anfügen, damit dein Wille dich selbst aus dieser Lage wieder zu befreien deutlich wird. Was muss ich bei einem Antrag auf Bundesüberbrückungshilfe einreichen? Was muss ich bei einem Antrag auf Unterstützung durch den htw saar Nothilfefond einreichen? AntragsformularAnschreiben mit Beschreibung der eigenen momentanen LageKopie des Personalausweises (bei ausländischen Studierenden zusätzlich deine Aufenthaltsbescheinigung)Kontoauszüge der letzten drei MonateAblehnungsbescheid der BundesüberbrückungshilfeImmatrikulationsbescheinigungNachweis über Kündigung / Ausbleiben / Reduzierung des ArbeitsentgeltsDein Antrag schickst du dann vollständig an notfallfonds@htwsaar.de Kann ich die Bundesüberbrückungshilfe oder den Nothilfefond der htw saar erhalten, wenn ich BAföG beziehe? Dies ist nicht der Fall. Durch die Unterstützung durch BAföG werden deine Lebenshaltungskosten theoretisch gedeckt und du wirst deshalb nicht zusätzlich unterstützt. Kann ich bei der Bundesüberbrückungshilfe abgelehnt werden, weil ich von der htw saar den Semesterbeitrag gefördert bekommen habe? Das ist ganz klar mit nein zu beantworten. Diese Unterstützung sichert nicht deine Lebenshaltungskosten ab und ist somit nicht als eine solche Unterstützung zu werten. Kann ich wegen dem Bezug von Kurzarbeitergeld von der Bundesüberbrückungshilfe abgelehnt werden? Leider ist dies mit ja zu beantworten. Laut der Richtlinie, die für die Genehmigung angewandt wird, bist du nach Punkt 5.4 hierfür nicht berechtigt unterstützt zu werden. Gibt es eine Möglichkeit wegen der Coronapandemie und daraus resultierenden finanziellen Engpässen BAföG zu beantragen? Die Beantragung von BAföG ist generell immer möglich. Wenn wegen Corona deine Eltern nun weniger verdienen, kannst du einen Aktualisierungsantrag direkt mit deinem Antrag einreichen und das derzeitige Einkommen deiner Eltern wird bei der Berechnung berücksichtigt. Falls du schon einmal BAföG beantragt hast bzw. dich in einem Förderungszeitraum befindest, kannst du auch einen Aktualisierungsantrag stellen. Hierdurch wird dein BAföG Anspruch neu berechnet und du kannst eine höhere Fördersumme bekommen, falls deine Eltern zurzeit ein geringeres Einkommen haben.Falls dir noch Informationen fehlen kannst diese auf der Internetseite unserer Hochschule finden. Lösungen für kurzfristige finanzielle Notlage Meine finanzielle Lage hat sich gerade sehr stark verschlechtert. Gibt es eine Möglichkeit, dass mich die Hochschule kurzfristig unterstützt?Hier gibt es eine Lösung. Du kannst einen Antrag beim Nothilfefound der htw saar mit diesem Antragsformular stellen.Welche Unterlagen muss ich hierfür einreichen?Lebenslauf mit FotoImmatrikulationsbescheinigungKopien von Zwischen- oder Abschlusszeugnissen bzw. aktueller Notenspiegel oder Gut-achten einer htw saar-Professorin / eines htw saar-ProfessorsBegleitschreiben der Bewerberin/des Bewerbers, aus dem hervorgeht:worin die Notlage genau besteht und wie sie entstanden istüber welchen Zeitraum sie sich voraussichtlich erstrecktwie die weitere Finanzierung des Studiums sichergestellt istNachweis darüber, dass alle anderen Finanzierungsquellen ausgeschöpft sindKontoauszüge der letzten 6 MonateFalls du dir bei den Unterlagen nicht sicher bist, kannst du hier ausführliche Informationen nachlesen.Bitte beachte, dass es immer Veränderungen in der Antragslage geben kann. Daher sind Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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