Offizielle Stellungnahme der bioclimatic GmbH November 2020

bioclimatic offizielle Stellungnahme Offizielle Stellungnahme der bioclimatic GmbH | November 2020 zu Publikationen des Umweltbundesamtes im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Wirkungsweise von Ionisationstechnologie in der Raumluft.Die pauschalen Behauptungen des Umweltbundesamtes zur mangelhaften bzw. wissenschaftlich nicht nachgewiesenen oder potenziell sogar riskanten Wirkungsweise von Luftreinigung durch Ionisation treffen für die Technologie der bipolaren Ionisation von bioclimatic nicht zu.Dennoch nehmen wir Befürchtungen von Kunden und Interessenten, die uns mit den Aussagen des Umweltbundesamtes konfrontieren, sehr ernst. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dazu Stellung zu nehmen:Wissenschaftliche Evidenz, kontinuierliche Überprüfung, Zertifizierung sowie jahrzehntelange positive Erfahrungen und belastbare Referenzen auf dem globalen Markt belegen die sichere, nachhaltige und unterhalb aller etwaigen Schadstoffgrenzen bleibende germizidale Wirkung der Ionisations-Technologie aus dem Hause bioclimatic „Made in Germany“.Bakterien, Keime, RNA-/DNA-Viren, Schimmelpilze und schlechte Gerüche werden ohne chemische Zusätze und Schadstoffe nachweislich aus der Raumluft entfernt oder auf ein Minimum reduziert.Auf diese Weise kann die Technologie der bipolaren Ionisation von bioclimatic sogar nachweislich dazu beitragen, in Räumen auch Ansteckungsrisiken z.B. durch SARS-CoV-2, massiv zu senken.Wir haben uns mehrfach, mündlich und schriftlich, mit der Aufforderung an das Umweltbundesamt gewandt, die pauschalen Äußerungen zu korrigieren bzw. zu entfernen oder aber durch Nachweise zu untermauern. Ausdrücklich haben wir dem Umweltbundesamt auch einen inhaltlichen Austausch angeboten sowie wissenschaftliche Nachweise und Referenzen für unsere weltweit erfolgreiche Arbeit aus über 40 Jahren vorgelegt.Eine Antwort bzw. Stellungnahme des Umweltbundesamtes ist bis dato, auch auf mehrfache Nachfrage, leider ausgeblieben. Wir werden uns weiter um die Richtigstellung des Sachverhalts bemühen und betonen, dass wir ausschließlich für die Technologie der bipolaren Ionisation aus dem Hause bioclimatic sprechen und verantwortlich sind. => Hier geht es zum Update (März 2021) dieser ursprünglichen Stellungnahme. AllgemeinBipolare IonisationLuftentkeimungViren und Bakterien Bonitätszertifikat CrefoZert Allgemein Bonitätszertifikat CrefoZert Die bioclimatic erhielt von der Creditreform das „CrefoZert“ aufgrund eines sehr guten Wertes im Bonitätsindex. Laut Creditreform gehört die bioclimatic damit zu den obersten 2 % der Mehr erfahren Wirksamer Schutz vor Corona mittels bipolarer Ionisation Allgemein, Bipolare Ionisation, Luftentkeimung, Viren und Bakterien Wirksamer Schutz vor Corona mittels bipolarer Ionisation Coronavirus in der Schule: Ansteckungsrisiko minimieren Beitragsdatum: 23.07.2021 Coronavirus in der Schule: Die letzten eineinhalb Jahre waren für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Mehr erfahren Offizielle Stellungnahme der bioclimatic GmbH | Update März 2021 Allgemein bioclimatic offizielle Stellungnahme Offizielle Stellungnahme der bioclimatic GmbH | Update März 2021 Die besseren Argumente haben sich durchgesetzt. Wissenschaftliche Evidenz überzeugt. Durch einen intensiven, wissenschaftlich gestützten Dialog hat das Mehr erfahren 12 Der Beitrag Offizielle Stellungnahme der bioclimatic GmbH | November 2020 erschien zuerst auf bioclimatic GmbH.

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Bonitätszertifikat CrefoZert

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Unterstützung der Stellungnahme zur Eingruppierung in die S17 für Bewährungshelfende

Wir untersttzen die Stellungnahme des bayrischen ver.di Landesfachvorstandes Justiz/Justizvollzug AK Bewhrungshilfe Liebe Mitglieder, anbei bermittle ich Euch die Stellungnahme des bayrischen ver.di Landesfachvorstandes Justiz/Justizvollzu

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Corona-Hilfen – Aktuelle Antragsfristen

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) erneut verlängert und zwar bis zum 31. März 2021. Der Antrag auf Novemberhilfe (Fördermonat November 2020) kann bis zum 30. April 2021

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