Online-Scheidung - Wie geht das?

Online-Scheidung - Wie geht das? Im Internet wird immer wieder mit einer günstigeren oder sogar um 50 % billigeren Online-Scheidung geworben. Wie geht das überhaupt? Unter Online-Scheidung kann man auf den ersten Blick ein Scheidungsverfahren verstehen, welches vollständig über Telefon, E-Mail, Videokonferenz und ähnliche Kommunikationsformen abläuft. Dieses ist jedoch nur in wenigen Ausnahmesituationen möglich. Denn grundsätzlich handelt es sich auch bei einer Online-Scheidung um ein „normales“ Scheidungsverfahren. Sobald nach Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht sämtliche Informationen vorliegen, wird das Gericht einen Scheidungstermin anberaumen. Zu diesem Termin müssen grundsätzlich beide Beteiligte persönlich vor Ort erscheinen, da sie vom Gericht entsprechend der gesetzlichen Regelung angehört werden müssen. Hiervon kann nur in wenigen Ausnahmefällen abgewichen werden. Auch muss an diesem Termin zumindest ein Rechtsanwalt teilnehmen, um den Scheidungsantrag zu stellen. Allerdings kann die Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Mandat sowie auch zwischen Rechtsanwalt und Gericht online geführt werden. Dies ist – wie auch in anderen Fällen – stets möglich. So bieten die Rechtsanwälte Weßling Kambach Bitzer seit Jahren schon an, dass allein elektronisch kommuniziert wird. Deutlich schneller wird hierdurch ein Scheidungsverfahren jedoch nicht. Jedoch wird bei den Online-Scheidungs-Angeboten häufig ein Rechtsanwalt beauftragt, der nicht am Ort des Scheidungswilligen seine Kanzlei unterhält. Eine persönliche Besprechung der Scheidungsangelegenheit selbst oder aber der Folgen und den damit zusammenhängenden Angelegenheiten ist somit nicht ohne weiteres möglich. Weiterhin kann dieser Rechtsanwalt entweder relativ hohe Fahrtkosten für die Wahrnehmung des regelmäßig erforderlichen Gerichtstermins in Rechnung stellen oder aber einen Unterbevollmächtigten, also einen am Sitz des Gerichts ansässigen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung des Scheidungstermins beauftragen. Diesen Unterbevollmächtigten kennen Sie im Zweifel nicht. Günstiger wird ein Scheidungsverfahren durch die Online-Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht. Denn die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren sind in einem gesetzlich geregelt und berechnen sich nach dem Gegenstandswert, der sich im Wesentlichen aus dem gemeinsa-men Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammensetzt. Entsprechend dieses Gegenstandswertes gibt es sodann Tabellenwerte für die abzurechnenden Gebühren. Diese Tabellenwerte darf der Rechtsanwalt aus berufsrechtlichen Gründen nicht unterschreiten, sodass jeder Anwalt die gleichen Gebühren berechnet, ob nun online beauftragt oder nicht. Wenn somit Rechtsanwälte damit werben, dass eine Online-Scheidung schneller und/oder billiger ist, so soll damit nur ausgedrückt werden, dass bei einer einverständlichen Scheidung (egal ob online oder nicht) nur ein Ehegatte einen Anwalt benötigt und die Kosten geteilt werden können. Ob die Kosten geteilt werden, hängt jedoch davon ab, ob die Ehegatten sich hierüber verständigen und nicht davon, ob ein Anwalt online beauftragt wird oder nicht. Auf die Geschwindigkeit eines Scheidungsverfahrens hat die Form der Beauftragung nur unwesentlichen Einfluss. Sofern Sie weitere Fragen zum Ablauf einer Scheidung haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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