Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung.
Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung.
zum Artikel gehenWird eine Wohnung zu Wohnzwecken an nahe Angehörige überlassen (im Regelfall an die Kinder oder Eltern), liegt der Mietzins im Regelfall unter dem Marktniveau.
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