Parteienrecht - Soll die AfD verboten werden?

Einzelne Politiker aus den Reihen von SPD und CDU sowie führende Medien wie „Der Spiegel" und die „Süddeutsche Zeitung" („SZ") fordern ein Verbot der Alternative für Deutschland, die sie als Bedrohung der Demokratie bezeichnen. Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz, ehemals Ostbeauftragter der Merkel-Regierung, hat schon im Oktober einen Antrag angekündigt, dass der Bundestag in Karlsruhe einen Verbotsantrag stellen solle. Ein Verbot der AfD wäre „eine Atempause für die Demokratie", sagt er. Doch offenbar fehlen Wanderwitz Unterstützerunterschriften. Ursprünglich hatte der CDU-Abgeordnete aus Sachsen angekündigt, die nötigen 37 Unterschriften für seinen Antrag (fünf Prozent der Bundestagsabgeordneten) bis zum Jahresende zu sammeln. Nun sagte er der linksalternativen „taz", dass er drei Monate länger warten wolle, bis das Oberlandesgericht Münster am 27. März über eine Beschwerde der AfD entschieden habe. „Atempause für die Demokratie"Wanderwitz, der sein Chemnitzer Direktmandat 2021 an einen AfD-Mann verloren hat, hat deutlich gemacht, was sein Ziel ist. „Wir würden dieser Truppe damit grundsätzlich den Stecker ziehen. Die Partei wäre verboten, ihr Vermögen würde eingezogen. Alle Menschen, die für die Partei arbeiten, würden sofort ihren Job verlieren. Alle Mandate, vom ehrenamtlichen Ortschaftsrat bis zum Europaparlamentsmandat, verfallen augenblicklich", sagte Wanderwitz der „Frankfurter Rundschau". Auch alle Mitarbeiter der AfD-Abgeordneten und -Fraktionen aller Ebenen würden augenblicklich arbeitslos, hofft er: „Wir würden die Struktur der AfD auf null zurückfahren." Aus der CDU hat Wanderwitz auch Widerspruch gehört. Parteichef Friedrich Merz hält nichts von einem Verbot. „Parteiverbote haben noch nie dazu geführt, dass man ein politisches Problem löst", sagte Merz. Auch Innenministerin Nancy Faeser hat sich dagegen ausgesprochen. Die grundgesetzlichen Hürden für ein Parteienverbot seien zu Recht sehr hoch. Aber „natürlich kann das niemand als letztes Mittel ausschließen, wenn sich die AfD überall zu einer Art Höcke-Partei entwickelt", fügte sie hinzu. SPD-Chefin Saskia Esken will nicht ausschließen, dass sie letztlich für ein Verbotsverfahren wäre. Vor allem hinsichtlich der drei Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September 2024 sind die etablierten Parteien nervös. Eine neue Umfrage für den „Spiegel" ergab vergangene Woche, dass die AfD in den Ostbundesländern mit 32 Prozent klar auf Platz 1 gestiegen ist, deutlich vor der CDU (24 Prozent). Weit abgeschlagen liegen SPD (12 Prozent), Grüne und Linke (beide neun Prozent) sowie die FDP (vier Prozent). Angesichts dieser Umfragen liebäugeln doch einige mit dem schärfsten Schwert, dem Parteienverbot. „Allein wahltaktische Motive"Der sächsische Verfassungsschutz hat soeben den AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextrem" bezeichnet. Der AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Jörg Urban sagte dazu: „Die Hochstufung war absehbar, weil die AfD derzeit stärkste Kraft in den Neuen Bundesländern ist. Trotzdem entbehrt die Hochstufung jeder sachlichen Grundlage." Der Verfassungsschutz sei längst zum „Regierungsschutz" mutiert. Er verfolge „allein wahltaktische Motive" und schade damit der Demokratie. Die Sachsen-AfD ist der dritte Landesverband nach Thüringen und Sachsen-Anhalt, der so eingestuft wurde. Die Bundespartei gilt als „Verdachtsfall". Einige Politikexperten warnen, dass ein Verbotsverfahren kontraproduktiv wäre und der AfD eher mehr Wähler zutreibe. Selbst der linke Politologe Albrecht von Lucke kam in einem „SZ"-Gastbeitrag zu diesem Schluss. „Der Versuch, eine Partei, just bevor sie bei den drei Landtagswahlen im nächsten Jahr die stärkste Kraft zu werden droht, durch ein Verbotsverfahren zu stoppen, wäre für die demokratischen Parteien ein politischer Offenbarungseid." Ein Verbotsantrag würde als „Zeichen der Schwäche" der anderen Parteien gewertet. „Zeichen der Schwäche"Und wie realistisch wäre es überhaupt, dass die Verfassungsrichter in Karlsruhe ein AfD-Verbot beschließen? Darüber gehen die Meinungen der Juristen auseinander. Viele Verfassungsrechtler sind skeptisch. Die Erfahrungen aus den zwei gescheiterten NPD-Verbotsverfahren stimmen sie zurückhaltend. Man müsste der AfD eine „aggressiv-kämpferische Grundhaltung" gegen das Grundgesetz nachweisen. Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf ist da pessimistisch: „Von dem, was ich an öffentlich zugänglichem Material sehe, weiß ich nicht, ob das reicht, um die Partei bundesweit zu verbieten." Der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sagt, dafür wäre die AfD nicht radikal genug. Außerdem sei es demokratiepolitisch sehr problematisch, eine Partei zu verbieten, die für mehr als ein Fünftel der Wähler stehe. Sicher ist zudem, dass ein Verbotsverfahren in Karlsruhe viele Jahre dauern würde. In dieser Zeit würde die AfD sich als Opfer der etablierten Parteien darstellen können.

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