Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden am 1. Juli 2019 erhöht. Die Pfändungsfreigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen wird von 1.139,99 Euro auf 1.179,99 Euro angehoben. Der Beitrag Pfändungsfreigrenzen erhöht erschien zuerst auf Schuldnerberatung a conto Bremen.
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden am 1. Juli 2021 erhöht. Die Pfändungsfreigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen wird von 1.179,99 Euro auf 1.259,99 Euro angehoben. Der Beitrag Die Pfändungsfreigrenzen sind erhöht worden
zum Artikel gehenAufgrund der extremen Inflation, die seit Monaten in Europa und auf der ganzen Welt herrscht, hat die EZB zum zweiten Mal in diesem Jahr den Leitzins erhöht - diesmal sogar um satte 0,75 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent.
zum Artikel gehenDie Europäische Zentralbank (EZB) hat die Zinswende eingeleitet und die Leitzinsen angehoben. Plural, nicht Singular: Denn tatsächlich hat die EZB gleich drei Leitzinsen im Repertoire. Diese drei Zinsen wirken jedoch ganz unterschiedlich und haben mal meh
zum Artikel gehenViele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern monatliche Förderungen in Form von vermögenswirksamen Leistungen (VL) an. Diese können zur Abzahlung Ihrer Baufinanzierung verwendet werden. Mittels VL werden Darlehen schneller getilgt, indem die monatliche Til
zum Artikel gehenDie Bundesregierung hat die neuen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken- und Pflegeversicherung festgelegt. Diese erhöht sich von derzeit 52.200 EUR auf 53.100 EUR. Die Höchstbeiträge für die GKV erhöhen sich danach wie folgt:
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